Debatte um Sozialleistungen für EU-Ausländer EU gibt Leitfaden zu Sozialmissbrauch heraus

Brüssel · Die EU-Kommission will die hitzige Debatte um den Anspruch von EU-Ausländern auf Sozialleistungen mit einem Leitfaden beruhigen, der nationalen Behörden das Aufdecken von Sozialmissbrauch erleichtern soll.

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"Es gibt klare Schutzklauseln im EU-Recht, um Menschen am Missbrauch der Sozialsysteme in anderen EU-Staaten zu hindern", erklärte EU-Sozialkommissar Laszlo Andor, der den Leitfaden am Montagmittag (12.30 Uhr) in Brüssel vorstellt. Durch das Handbuch sollen Ämter leichter feststellen können, ob ein EU-Ausländer seinen Wohnort dauerhaft in einen anderen Mitgliedstaat verlegt und Anspruch auf Sozialleistungen hat.

Der Leitfaden soll klarstellen, wie die nationalen Behörden die bestehenden Regeln anwenden können. Den geltenden Regeln zufolge kann ein EU-Bürger nur einen dauerhaften und gewöhnlichen Wohnort haben, somit kann auch nur ein Staat für die an dieses Prinzip gebundenen Sozialleistungen verantwortlich sein. Wichtige Merkmale zur Feststellung des Status eines EU-Ausländers sind dem Leitfaden zufolge etwa die familiären Bindungen, die Dauer und Kontinuität eines Aufenthalts, die Beschäftigungs- und Wohnungssituation oder der Ort der Steuerpflicht.

Der schon vor Wochen angekündigte Leitfaden ist die Reaktion auf eine bereits im vergangenen Jahr in der EU geführte Debatte über die Belastung der Sozialsysteme einzelner Mitgliedstaaten. Auslöser waren etwa Klagen deutscher Gemeinden über die Zunahmen sogenannter Armutseinwanderer aus den EU-Staaten Bulgarien und Rumänien. Angefacht wurde die Diskussion zum Jahreswechsel, da seit dem 1. Januar die volle Arbeitnehmerfreizügigkeit für die Bürger der beiden Staaten gilt.

Neuen Sprengstoff erhielt die Debatte Ende der vergangenen Woche, als die EU-Kommission Vorwürfe zurückwies, sie habe in einer Stellungnahme zu einem Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) erklärt, Deutschland müsse EU-Bürgern leichter Zugang zu Sozialleistungen gewähren. Gefordert wurden allerdings Einzelfallprüfungen. Besonders Politiker von CDU und CSU gingen daraufhin hart mit der EU-Kommission ins Gericht.

(AFP)
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