Erneuerbare-Energie-Richtlinie EU-Abstimmung zu zentralem Klimaschutzgesetz verschoben

Brüssel · Für ein zentrales Klimaschutzgesetz gibt es zunächst wider Erwarten kein grünes Licht der EU-Länder. Bereits Ende März wurde sich auf einen Kompromiss für mehr Energie aus erneuerbaren Quellen geeinigt.

 Für ein zentrales Klimaschutzgesetz gibt es zunächst wider Erwarten kein grünes Licht der EU-Länder.

Für ein zentrales Klimaschutzgesetz gibt es zunächst wider Erwarten kein grünes Licht der EU-Länder.

Foto: Kandzorra, Christian

Die für Mittwoch geplante Abstimmung auf Botschafterebene zur sogenannten Erneuerbaren-Energien-Richtlinie sei von der Tagesordnung genommen worden, sagte ein Sprecher der zuständigen schwedischen Ratspräsidentschaft. Mehrere EU-Diplomaten sagten, dass unter anderem Frankreich aus taktischen Gründen dem geplanten Gesetz nicht zugestimmt habe.

Unterhändler des Europaparlaments und der EU-Länder hatten sich Ende März auf einen Kompromiss für mehr Energie aus erneuerbaren Quellen geeinigt. Im Jahr 2030 müssen demnach 42,5 Prozent der in der EU verbrauchten Energie aus erneuerbaren Quellen wie Wind-, Solar- oder Wasserkraft kommen.

In der Einigung Ende März waren auch Ziele für bestimmte Bereiche wie Industrie, Verkehr und Gebäude definiert worden. Vor allem um die Industrievorgaben war lange zwischen den Befürwortern und Gegnern von Atomkraft gerungen worden. Unter anderem Frankreich setzt sich für diese Technologie ein, während sie von Staaten wie Deutschland und Österreich kritisch gesehen wird.

Der Kompromiss sieht vor, dass Wasserstoff, der von der Industrie verwendet wird, bis 2030 zu 42 Prozent und bis 2035 zu 60 Prozent aus erneuerbaren Quellen stammen müssen. Länder, die einen besonders geringen Anteil an Wasserstoff aus fossilen Brennstoffen wie Öl und Gas verbrauchen und die Ausbauziele für Erneuerbare erreichen, können jedoch 20 Prozent ihres Anteils an erneuerbarem Wasserstoff durch Wasserstoff aus anderen Energiequellen ersetzen, einschließlich Kernenergie.

Ein EU-Diplomat sagte, Frankreich wolle nun technische Anpassungen an dem Vorhaben, um sicherzustellen, dass Atomkraft nicht diskriminiert werde und sichergestellt sei, dass sie für die Produktion von Industriewasserstoff genutzt werden könne. Frankreich stelle nicht die Erneuerbare-Energien-Richtlinie an sich in Frage.

Die Blockade der bereits verhandelten neuen Regeln erinnert viele andere EU-Diplomaten an das Vorgehen von Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) beim EU-Verbrennerverbot. „Es ist wieder der Wissing-Move“, sagte etwa ein EU-Diplomat. Damit spielte er auf Nachforderungen der Bundesregierung nach einer Einigung von Unterhändlern des Europaparlaments und der EU-Staaten an. Hintergrund war die Entscheidung, dass in der EU ab 2035 nur noch Neuwagen verkauft werden dürfen, die im Betrieb keine Treibhausgase ausstoßen. Eigentlich gilt die Annahme von Gesetzen nach der Kompromissfindung durch Unterhändler als Formsache.

(PS/dpa)
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