Übergangsphase gilt bis Jahresende Brexit-Verhandlungen müssen wegen Corona-Fall unterbrochen werden

Brüssel · Die Zeit drängt, in Großbritannien und Europa arbeitet man mit Hochdruck an einem Freihandelspakt. Im Team von EU-Chefunterhändler Michel Barnier gab es jedoch nun einen Corona-Fall - der für einen Verhandlungs-Stopp sorgt.

 Die Verhandlungen über ein europäisch-britisches Freihandelsabkommen werden wegen eines Corona-Falls im EU-Verhandlungsteam vorerst unterbrochen.

Die Verhandlungen über ein europäisch-britisches Freihandelsabkommen werden wegen eines Corona-Falls im EU-Verhandlungsteam vorerst unterbrochen.

Foto: AP/Frank Augstein

Die Verhandlungen über ein europäisch-britisches Freihandelsabkommen werden wegen eines Corona-Falls im EU-Verhandlungsteam vorerst unterbrochen. EU-Chefunterhändler Michel Barnier gab am Donnerstag bekannt, jemand aus seinem Team sei positiv auf das Coronavirus getestet worden - einen Namen nannte er nicht. Mit dem britischen Unterhändler David Frost habe er daraufhin entschieden, die Verhandlungen auf ihrer Ebene kurzzeitig auszusetzen. Allerdings gingen die Gespräche auf niedrigerer Ebene weiter.

Ein jeglicher Verhandlungsstopp dürfte die Versuche erschweren, bis zur Frist am 1. Januar noch ein Abkommen zu erzielen und in Kraft treten zu lassen. Bis Jahresende gilt noch die Brexit-Übergangsphase, in der Großbritannien an die EU-Handelsregeln gebunden ist. Für die Zeit danach streben beide Seiten einen Freihandelspakt an. Ohne eine solche Vereinbarung drohen Zölle, andere Handelshürden und Arbeitsplatzverluste.

Frost twitterte, er pflege engen Kontakt zu Barnier. Die Gesundheit der jeweiligen Teams stehe an vorderster Stelle. Zudem bedankte er sich bei der EU-Kommission für die schnelle Hilfe und Unterstützung.

Am Mittwoch hatte die EU-Kommission erklärt, in den Verhandlungen gebe es weiter große Hürden. Es gebe noch viel Arbeit, sagte etwa Vizekommissionspräsident Valdis Dombrovskis und erinnerte an den strengen Zeitplan. „Wir haben viele Deadlines kommen und gehen sehen. Aber es gibt eine Frist, die man nicht verschieben kann, das ist der 1. Januar des nächsten Jahres, wenn die Übergangsphase endet.“

Von internen Abläufen her benötigt die EU etwa vier Wochen, um ein Handelsabkommen mit Großbritannien zu genehmigen - das heißt, die sechs Wochen bis zum Ende dieses Jahres können nicht mehr bloß für Verhandlungen genutzt werden.

(lha/dpa)
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