Lords stimmen zugunsten der Rechte unbegleiteter Flüchtlingskinder Johnson erleidet mit Brexit-Gesetz weitere Niederlage im Oberhaus

London · Das Brexit-Gesetz hat es mittlerweile ins Oberhaus geschafft. Dort wurde für eine Änderung bezüglich der Rechte unbegleiteter Flüchtlingskinder gestimmt. Deswegen dreht das Gesetz jetzt noch eine Runde.

 Gesamtansicht des britischen Oberhaus, dem House of Lords, in dem der Gesetzentwurf zum Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union diskutiert wird.

Gesamtansicht des britischen Oberhaus, dem House of Lords, in dem der Gesetzentwurf zum Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union diskutiert wird.

Foto: dpa/Kirsty Wigglesworth

Zehn Tage vor dem planmäßigen Brexit-Termin hat Premierminister Boris Johnson im Oberhaus eine weitere Niederlage erlitten. Mit großer Mehrheit stimmten die Mitglieder des House of Lords am Dienstag für eine Änderung am Brexit-Gesetz, bei dem es um das Recht unbegleiteter Flüchtlingskinder geht, zu ihren Verwandten in Großbritannien zu ziehen. Die Änderung würde die Regierung nach dem Brexit zu weiteren Verhandlungen mit der EU über die Rechte unbegleiteter Kinder verpflichten.

Initiator der Änderung war Lord Alf Dubs, der selbst als Kind vor den Nazis nach Großbritannien geflüchtet war. Er warf Johnson und seiner Regierung vor, ihr Engagement für das Recht auf Familienzusammenführung aufzuweichen. „Ich weiß ja nicht, ob es sich um völlige Inkompetenz handelt oder um Bosheit, doch damit senden sie das Signal, dass sie keine Kinderflüchtlinge mögen“, sagte Dubs vor dem Votum der Nachrichtenagentur AFP.

Das Unterhaus hatte bereits am 9. Januar abschließend für das Brexit-Gesetz gestimmt, doch muss es noch vom nicht-gewählten Oberhaus verabschiedet werden. Die dort beschlossene Änderung geht nun ebenso wie drei weitere Anpassungen am Mittwoch an das Unterhaus zurück, wo sie allesamt mit der Stimmenmehrheit von Johnsons Konservativer Partei wieder gekippt werden dürften.

Im Namen der Regierung verteidigte Freifrau Susan Williams am Dienstag Londons Engagement für den Schutz gefährdeter Kinder. Sie wies darauf hin, dass seit 2010 mehr als 41.000 Kinder Schutz in Großbritannien gefunden hätten. Dabei habe sich London zumeist an die internationale Flüchtlingskonvention gehalten und nicht an EU-Richtlinien. Doch sehe sich die Regierung weiterhin verpflichtet, eine gemeinsame Übereinkunft zur Familienzusammenführung für unbegleitete Kinder zu finden, „die Schutz in der EU oder in Großbritannien suchen“.

(c-st/AFP)
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