Regierungserklärung Merkel stimmt Brexit-Verschiebung unter einer Bedingung zu

Berlin · Bundeskanzlerin Angela Merkel hat sich zu der Bitte Großbritanniens um eine Verschiebung des EU-Austritts geäußert. Was die Kanzlerin in ihrer Regierungserklärung im Bundestag sagte.

 Bundeskanzlerin Angela Merkel bei der Regierungserklärung im Bundestag.

Bundeskanzlerin Angela Merkel bei der Regierungserklärung im Bundestag.

Foto: AP/Markus Schreiber

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hat ein „Ja“ der EU-Staaten zu der von Großbritannien beantragten Brexit-Verschiebung auf Ende Juni mit einer vorherigen Zustimmung des britischen Parlaments zu dem Austrittsabkommen mit der EU verknüpft. „Diesem Wunsch können wir im Grundsatz entsprechen, wenn wir nächste Woche ein positives Votum zu den Austrittsdokumenten vom britischen Parlament bekommen werden", sagte Merkel am Donnerstag in einer Regierungserklärung im Bundestag.

„Über eine kurze Verlängerung kann man dann sicher positiv reden", sagte Merkel weiter mit Blick auf das am Nachmittag beginnende Treffen der EU-Staats- und Regierungschefs in Brüssel. Wenn es allerdings zu keinem positiven Votum des britischen Parlaments komme, werde es möglicherweise zu einem weiteren EU-Spitzentreffen kommen müssen.

„So sehr wir auf einen geordneten Austritt hinarbeiten, so bereiten wir uns auch darauf vor, dass es einen ungeregelten Austritt geben kann", sagte die Kanzlerin. Sie wies darauf hin, dass für diesen Fall Vorkehrungen von Deutschland und den übrigen EU-Staaten getroffen worden seien - sowohl was die Aufrechterhaltung des Verkehrs angehe als auch die Rechte etwa von Erasmus-Studenten oder in Deutschland lebenden Briten. Gleichwohl „werden wir uns bis zur letzten Stunde dafür einsetzen, dass diese Notfallmaßnahmen nicht zum Tragen kommen", hob Merkel hervor.

Als zentrales Problem für eine Übereinkunft nannte Merkel erneut die Frage der Grenzregelungen zwischen dem zum Vereinigten Königreich gehörenden Nordirland und der Republik Irland. Sie stellte sich hinter das zwischen der EU und Großbritannien ausgehandelte Dokument von Straßburg, das in dieser Frage zusätzliche Zusicherungen an Großbritannien enthält.

Der britische EU-Austritt wird nach derzeitiger Rechtslage am 29. März wirksam. Für eine Verschiebung, wie sie die britische Premierministerin Theresa May beantragt hat, wäre die Zustimmung aller übrigen EU-Staaten notwendig.

(kron/AFP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort