EU-Gericht hebt TV-Fußballrechte auf

Luxemburg (RP) Die auf einzelne europäische Länder zugeschnittene Exklusivvermarktung von Fußball-Spielen ist ins Wanken geraten. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass Fans das Recht haben müssen, Spiele über den günstigsten Anbieter zu sehen – auch wenn das exklusiven nationalen Vermarktungsverträgen widerspricht. Bundesliga-Fans könnten nun Verträge mit ausländischen Anbietern abschließen, die Live-Spiele der Liga kostengünstiger anbieten als der nationale Pay-Sender Sky Deutschland. Nationale Rechtsvorschriften, die die Verwendung ausländischer Decoderkarten untersagten, verstießen gegen die europäischen Bestimmungen zum freien Dienstleistungsverkehr.

Auslöser des Falls ist ein Streit der englischen Premier League mit der Pub-Besitzerin Karen Murphy, die ihr Pay-TV-Abo beim britischen Senders BSkyB gekündigt hat und in ihrem Pub Liveübertragungen englischer Ligaspiele des Senders Nova aus Griechenland zeigt. Sie lässt anstelle des griechischen Kommentars die Übertragung des Radiosenders BBC laufen. Die Preise für die TV-Rechte unterscheiden sich europaweit erheblich. Laut Medienberichten liegt Murphys Ersparnis bei gut 6000 Euro. Vertreter der Bundesliga und Kommunikationswissenschaftler erwarten, dass sich das Urteil auf die Vergabe der Bundesligarechte ab der Saison 2013/14 auswirkt.

(RP)
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