EU-Gericht bremst Führerschein-Tourismus
Luxemburg (dpa). Führerscheine aus anderen EU-Staaten müssen in Deutschland nur anerkannt werden, wenn der Besitzer wirklich im Ausland gewohnt hat. Dann aber muss die Fahrerlaubnis sogar gelten, wenn der Besitzer zuvor in Deutschland beim sogenannten Idiotentest durchgefallen ist.
02.03.2012
, 02:30 Uhr
Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden (Az.: C-467/10). Deutsche Behörden hatten einem jungen Mann den Führerschein verweigert und die Anerkennung seines tschechischen Führerscheins abgelehnt – zu Recht, wie die Richter entschieden.