Ermittlung gegen Linke

Der Bundestag hatte gar keine andere Wahl, als die Immunität der vier Abgeordneten der Linkspartei aufzuheben, die bei einem Castor-Transport zum "Schottern" aufgerufen haben sollen. Denn der Immunitätsschutz für Abgeordnete ist in Deutschland lediglich als Schutz gedacht, dass keine willkürlichen, politisch motivierten Strafanzeigen und Ermittlungen gegen die Abgeordneten gewendet werden können. Von der Justiz werden die Politiker also behandelt wie andere Bürger auch. Das ist in einer Demokratie ein beruhigender Zustand.

Für die Linksfraktion im Bundestag ist es peinlich, dass sie gegen die Aufhebung der Immunität ihrer Abgeordneten gestimmt hat. Normalerweise entscheiden die Fraktionen die Aufhebung ohne parteipolitische Brille. Die Weigerung zeigt einmal mehr, dass die Linken nicht bereit sind, demokratische Spielregeln zu akzeptieren. Wer einen Aufruf zum "Schottern", also zur Beschädigung von Bahngleisen, unterzeichnet, muss mit Ermittlungen und Strafe rechnen. Da darf bei normalen Bürgern und Abgeordneten nicht mit zweierlei Maß gemessen werden.

(RP)
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