Entwurf mit Augenmaß

Für den einzigen Gesetzentwurf zur Sterbehilfe, der Befürworter aus allen fünf im Bundestag vertretenen Parteien von CSU bis zur Linken hat, zeichnet sich zu Recht bereits jetzt eine breite Zustimmung im Parlament ab. Er ist mit Augenmaß geschrieben und lässt Ärzten wie Angehörigen einen Spielraum, todkranke Menschen auch mit hoch dosierten Arzneien zu versorgen, die das Leben verkürzen können. Die vorgeschlagenen Neuregelungen werden die Hilfe zum Selbstmord aber keinesfalls gesellschaftsfähig machen.

Von dem Gesetzentwurf geht ein klares Signal aus: Geschäftsmäßige Beihilfe zum Suizid, ob mit oder ohne finanziellen Gewinn, soll verboten werden. Für eine Gesellschaft, für die es in Zukunft immer schwieriger und teurer wird, ihre alten und kranken Menschen würdig zu versorgen, ist dieses Verbot eine wichtige rote Linie. Ansonsten bestünde die Gefahr, dass wir auf einen gesellschaftlichen Konsens zusteuern, in dem die Todespille auf dem Nachttisch als eine Option gesehen wird, mit Leid und Krankheit umzugehen.

(RP)
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