Endlich Klarheit bei Inklusion

Die schulische Inklusion ist nach Auffassung der Städte und Kreise eine Aufgabe, die ihnen das Land per Gesetz übertragen hat. Also, so schlussfolgern sie völlig zu Recht, müsse ihnen das Land die damit verbundenen Kosten erstatten. Schließlich ist in NRW das Konnexitätsprinzip verfassungsrechtlich verankert. Es bedeutet im übertragenen Sinn: Wer etwas bestellt, muss auch dafür zahlen.

Doch die rot-grüne Regierung schaltete lange Zeit auf stur. Erst, als sich die Drohung der Kommunen mit einer Verfassungsklage verdichtete, lenkte das Land ein. Es sagte über fünf Jahre insgesamt 175 Millionen Euro zu. Während der damals noch von Mönchengladbachs SPD-Oberbürgermeister Norbert Bude geleitete Städtetag auf das Angebot einging, blieben die beiden anderen Kommunalverbände bei ihrem Nein – und setzten sich durch. Jetzt plötzlich ist das Land bereit, eine jährliche Anpassung an die tatsächlich anfallenden Kosten vorzunehmen.

Dieses Ergebnis, das den Eltern behinderter Kinder, aber auch den Schulen und Kommunen endlich die nötige Klarheit gibt, hätte viel früher vorliegen können, wenn Rot-Grün auf seine unwürdige Scheibchen-Taktik verzichtet hätte.

(RP)
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