Düsseldorf Endgültiges Verbot von Fracking in NRW

Düsseldorf · Regierung verschärft Regelung im neuen Landesentwicklungsplan.

Die rot-grüne Landesregierung will Fracking, also das Aufbrechen von Gesteinsschichten zur Gasgewinnung, grundsätzlich verbieten. Wie der Chef der Staatskanzlei, Franz-Josef Lersch-Mense (SPD), erläuterte, wird dieses Verbot im neuen Landesentwicklungsplan (LEP) als verbindliches Ziel festgeschrieben. Der LEP soll zur Mitte des Jahres vom Landtag verabschiedet werden und noch in diesem Jahr in Kraft treten. Ähnlich wie der bestehende LEP aus dem Jahr 1995 dürfte der neue Plan eine Laufzeit von 15 bis 20 Jahren haben.

Zur Begründung des kompletten Verbots sagte Lersch-Mense, NRW habe eine sehr dichte Bevölkerungsstruktur: "Fracking ist mit gravierenden Umweltproblemen verbunden." Deshalb solle mit dem neuen LEP die Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten per Fracking ausgeschlossen werden. Der Minister räumte ein, dass zunächst Unklarheit bestanden habe, ob das Verbot im LEP verankert werden könne. Ein von der Regierung in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten komme jedoch zu dem Ergebnis, dass dies möglich sei.

Bislang gilt in NRW ein Moratorium. Demnach ist Fracking mit Chemie untersagt. Laut Lersch-Mense geht der geplante LEP weiter und verbietet jegliche Art von Fracking.

Der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) spricht jedoch von einem "falschen Spiel" der Regierung. Im früheren LEP-Entwurf seien zahlreiche Anwendungsmöglichkeiten der Fracking-Technik vorgesehen, und daran ändere auch die jetzige Überarbeitung nichts. Eine Ministeriumssprecherin bezeichnete die Kritik des BBU indes als "nicht nachvollziehbar, da sie sich auf konventionelle Lagerstätten bezieht, die in NRW nach allen vorliegenden geologischen Informationen nicht vorkommen".

(hüw)
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