Eltern werden von der Politik hängengelassen

Mütter und Väter mit kleinen Kindern können ihren Wiedereinstieg in den Beruf immer noch nicht sicher planen. Ab dem 1. August 2013 gilt zwar ein Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz, aber ob die eigene Kommune diesen erfüllen kann, ist offen - insbesondere in Nordrhein-Westfalen. Das ist für die Eltern eine Zumutung.

Der Ausbau der Kinderbetreuung geht noch schleppender voran, als bislang befürchtet. Die glücklichen Eltern, die einen Krippenplatz ergattern, können aber nicht unbedingt damit rechnen, dass dieser in Wohnortnähe ist. Auch für die Frage, wie viele Stunden pro Woche die Einrichtungen ein Betreuungsangebot machen müssen, ist offen. Auf Kommunen und Eltern kommt eine Menge Ärger zu.

Der Bundesregierung könnte es im Wahlkampf auf die Füße fallen, wenn ausgerechnet ab dem Monat ein Betreuungsgeld gezahlt wird, in dem auch ein unerfüllter Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz gilt. Jene Eltern, die gerne einen solchen Platz in Anspruch nehmen würden oder es schlicht müssen, werden sich veräppelt fühlen, wenn sie 100 Euro Betreuungsgeld beantragen können, anstatt wieder ins Berufsleben einzusteigen.

(qua)
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