Grönemeyer wehrt sich gegen Rangelei-Vorwurf Einstweilige Verfügungen waren erfolgreich

Berlin (dpa). Der Rocksänger Herbert Grönemeyer hat sich nach Angaben seiner Agentur gegen Vorwürfe eines Fotografen mit Erfolg vor Gericht gewehrt.

Er verwies am Samstag auf "mehrere Einstweilige Verfügungen" des Landgerichts Berlin. Die Richter hätten "sowohl dem Fotografen als auch den Medien, die dessen Darstellung unkritisch übernommen haben", unter Androhung eines Ordnungsgeldes bis 500 000 Mark verboten zu behaupten, Grönemeyer habe den Fotografen geschlagen oder verprügelt.

Nach einer Rangelei am Grab des Schauspielers Klaus Wennemann war Grönemeyer (43) angezeigt worden. Der Sänger räumte ein, dem Fotografen die Kamera entrissen und sie auf den Boden geworfen zu haben. "Trotz mehrfacher Aufforderung der engsten Verwandten, die Trauer nicht zu stören, ist der Fotograf immer wieder bis zu einer Distanz von einem Meter auch an mich herangetreten und hat Fotos gemacht", sagte der Musiker zu dem Vorfall im westfälischen Oer- Erkenschwick. Er widersprach Berichten, wonach er den Fotografen geschlagen haben soll. "Ich habe den Fotografen selbst körperlich noch nicht einmal berührt."

Familie und Freunde Wennemanns hatten sich vor einer Woche auf dem Waldfriedhof Oer-Erkenschwick in aller Stille mit einer Urnenbeisetzung von dem Schauspieler verabschieden wollen. Der Fotojournalist habe die prominente Trauergemeinde mit Blitzlicht gestört, sagte Grönemeyer. Wennemann ("Der Fahnder") war Anfang Januar im Alter von 59 Jahren in einer Klinik im oberbayerischen Bad Aibling an Lungenkrebs gestorben.

Der Fernsehsender RTL, der über den Vorfall bei der Trauerfeier berichtet habe, verzichte auf eine gerichtliche Auseinandersetzung, teilte Grönemeyers Agentur am Samstag weiter mit. Der Sender verpflichte sich, die Vorwürfe nicht mehr zu verbreiten.

(RPO Archiv)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort