Ein Arbeitskampf muss auch wehtun dürfen

Das Streikrecht ist ein Grundrecht, verankert in Artikel 9 III der Verfassung. Wer es aushebeln will, weil seine Folgen lästig und schädlich sind, ist ein Lobbyist in eigener Sache oder ein Schönwetter-Demokrat, im Zweifel beides. Der zweite Teil des Wortes Arbeitskampf signalisiert, dass Streik kein Wattebausch-Weitwurf ist, vielmehr wehtun muss, wenn er Durchschlagskraft haben soll.

Die große britische Demokratie hat nicht einmal 1940/41, als es für England um Leben oder Tod ging, eine demokratische Errungenschaft preisgegeben. Wir Deutsche dagegen rufen als gelernte, nicht geborene Demokraten zu schnell nach in der Verfassung nicht vorgesehenen Runden Tischen und ähnlichem politischem Mumpitz, sobald die Stürme wehen.

Grundrechte gewährleisten keine unbeschränkten Freiheiten, sie bekommen Halt und Balance durch grundrechts-immanente Schranken. Niemand kann sich auf ein Grundrecht berufen, wenn er etwa die freiheitliche Grundordnung auslöschen will. Und dies noch: Man darf den Bahnstreikführer Claus Weselsky als machtversessen und als Peiniger des Gemeinwesens scharf kritisieren. Ihn via Internet als Lumpen zu stigmatisieren, gar zu bedrohen, ist unanständig und eines Demokraten unwürdig.

(RP)
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