Nicht mehr Teil des Abschlussberichtes Eichel und Glos: Keine Steuer-Amnestie

Wiesbaden (rpo). Eine Amnestie für Schwarzgeldsünder kommt nach Worten von Bundesfinanzminister Hans Eichel (SPD) "nicht in Frage". Das hat Eichel bei Bundeskanzler Schröder durchgesetzt. Auch CSU-Landesgruppenchef Michael Glos lehnte jede Amnestie rigoros ab.

Damit entfällt auch die Idee der Hartz-Kommission, reuigen Anlegern Straffreiheit zuzubilligen, soweit sie ihr Schwarzgeld in eine öffentliche Job-Anleihe einbringen.

Wie Eichel am Dienstag in Wiesbaden weiter mitteilte, setzt er nun darauf, im Ausland geparktes Schwarzgeld über verstärkte Bankenauskünfte in Europa aufzuspüren. In den EU-Gesprächen mit Drittländern stellt sich dabei dem Vernehmen nach aber vor allem die Schweiz weiterhin quer.

Thema wird noch kontrovers diskutiert

Gleichwohl ist das Thema einer Steueramnestie nicht vom Tisch, zumal die Grünen und führende Politiker der SPD-Bundestagsfraktion Straffreiheit unter bestimmten Bedingungen ins Gespräch gebracht hatten. Auch in der Opposition wird das Thema noch kontrovers diskutiert. So lehnte CSU-Landesgruppenchef Michael Glos jede Amnestie rigoros ab. Damit wandte er sich indirekt gegen Vorschläge, die jüngst sein Fraktionsvorsitzender Friedrich Merz im Zusammenhang mit einer allgemeinen Steuerreform ins Spiel gebracht hatte. Merz ist der von Unions-Kanzlerkandidat Edmund Stoiber (CSU) im Falle eines Wahlsieges vorgesehene Finanzminister.

"Von einer Steuer-Amnestie können nur diejenigen profitieren, die in großem Umfang Kapital im Ausland vor der deutschen Steuer zu verbergen haben", erklärte Glos. "Schröders koketter Lockruf, mit Steuerfluchtgeldern Eichels Haushaltslöcher zu flicken, ist ein Schlag ins Gesicht aller ehrlichen Steuerzahler."

"Besser Arbeit in Leipzig als Geld in Liechtenstein"

Noch am Vortag hatte der Kanzler eine mögliche Straffreiheit für den Fall einer Anlage des Schwarzgeldes in der "Hartz"-Anleihe mit den Worten ins Spiel gebracht: "Besser Arbeit in Leipzig als Geld (auf Konten) in Liechtenstein." Dazu erklärte CSU-Finanzexperte Hans Michelbach: "Offenbar will der Kanzler den Aufbau Ost mit Schwarzgeld finanzieren."

Unterdessen will die FDP reuigen Steuersündern die Straffreiheit generell dann ermöglichen, wenn sie pauschal einmalig 20 bis 25 Prozent des am Fiskus vorbei geschleusten Kapitals - und nicht nur der illegal unversteuerten Zinserträge - nachversteuern. Damit entfalle bei entsprechender Nacherklärung von Gewinnen aus Schwarzarbeit oder unversteuerten Einkünften aus Kapitalvermögen das heute nach Paragraf 371 der Abgabenordnung mögliche "umständliche" Verfahren der Selbstanzeige, betonte FDP-Finanzsprecher Hermann Otto Solms.

Diese strafbefreiende Selbstanzeige spiele auch wegen umfassender Nachforschungen der Finanzbehörden in der Praxis keine Rolle, sondern "erst wenn die Fahndung vor der Tür steht". Dann aber sei es zu spät, sagte Solms. Deshalb komme es darauf an, den Anreiz zur Rückkehr der Fluchtgelder zu erhöhen. So sollte statt des Zinsabschlags von 30 Prozent eine 25-prozentige Abgeltungssteuer nach österreichischem Vorbild eingeführt werden. Wer bei geringem Einkommen einen niedrigeren persönlichen Steuersatz habe, könne die Zinssteuer verrechnen.

900 Milliarden Euro Auslandsanlagen

Alternativ zur Pauschalversteuerung des Kapitals soll nach den Vorstellungen der FDP dann Straffreiheit eintreten, wenn die Einkünfte dem Staat durch Erwerb einer Anleihe mit einer Laufzeit von acht Jahren und einer Verzinsung von zwei Prozent überlassen wird. "Dieses Angebot soll befristet für ein Jahr gelten, um die Anreizwirkung zu verstärken, Kapital wieder in den legalen Wirtschaftskreislauf zurückzubringen", betonte Solms.

Nach Auskunft der Bundesregierung würden die Auslandsanlagen Deutscher einschließlich Immobilienwerten auf rund 900 Milliarden Euro taxiert. Davon könnten geschätzt 20 Prozent - also 180 Milliarden - wieder nach Deutschland geholt werden, betonte Solms.

Die Deutsche Steuergewerkschaft schätzt das im Ausland deponierte Schwarzgeld auf 300 Milliarden Euro. Sie erwartet bei Aufgabe des steuerlichen "Bankgeheimnisses", dass schnell ein Steuermehraufkommen zwischen 20 und 40 Milliarden Euro zur Schließung der staatlichen Haushaltslücken mobilisiert werden kann.

(RPO Archiv)
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