Brüssel Ehemalige EU-Kommissare sollen länger Pause machen

Brüssel · Heute treten strengere Ethikvorschriften für EU-Kommissare in Kraft. Beim Wechsel aus der Kommission in die Privatwirtschaft gelten dann längere Abklingphasen. Bisher mussten Kommissare in den ersten 18 Monaten nach Ausscheiden aus dem Amt eine Genehmigung einholen, wenn sie einen Job mit Berührungspunkten zu ihrem ehemaligen Tätigkeitsfeld antreten wollten. Künftig müssen sie 24 Monate warten. Im Fall von Kommissionspräsidenten verlängert sich die Frist auf 36 Monate.

Außerdem wird ein ständiger unabhängiger dreiköpfiger Ethikausschuss geschaffen, der bei einem Seitenwechsel während der Übergangsphase und bei Interessenkonflikten gehört werden muss. Seine Bewertungen werden künftig veröffentlicht. Der neue Kodex definiert zudem genau, welche finanziellen und beruflichen Interessen ein Kommissar oder ein Anwärter offenlegen muss. Darunter fallen Vermögenswerte wie Aktien, Unternehmensanteile oder Anleihen mit einem Wert von mehr als 10.000 Euro. Auch Immobilien, die nicht den Wohnzwecken des Kommissars dienen, müssen benannt werden. Die Kommissare müssen einmal im Jahr über den Bestand ihres Vermögens Auskunft geben. Dies gilt auch für ihre Partner und minderjährigen Kinder. Zudem besteht Auskunftspflicht zu allen Posten, die der Kommissar in den zehn Jahren vor seinem Amtsantritt innegehabt hat. Wenn ein Interessenkonflikt besteht, kann verlangt werden, dass Vermögensteile verkauft oder in einen Treuhandfonds überführt werden.

Künftig legt die Kommission Rechenschaft über die Kosten von Dienstreisen ab. Alle zwei Monate wird veröffentlicht, wie teuer die Dienstreisen eines jeden Kommissars waren. Wenn die Hotelübernachtung mehr als 300 Euro kostet, muss der Kommissar dies begründen. Das Chartern von Flugzeugen für Dienstreisen bedarf der Genehmigung durch den Kommissionspräsidenten. Generell ist die Nutzung von Privatflugzeugen nur in Ausnahmen erlaubt, entweder aus Sicherheitsgründen, weil keine Linienmaschine fliegt oder weil der Zeitplan des Kommissars keine andere Lösung erlaubt. Geschenke dürfen nur bis zu einem Wert von 150 Euro angenommen werden.

Für den Grünen-Abgeordneten Sven Giegold geht der neue Verhaltenskodex in die richtige Richtung. "Die neuen EU-Regeln sind deutlich strenger als diejenigen, die etwa für die Bundesregierung gelten", sagte Giegold. In etlichen Punkten wäre der Experte für Transparenz und Lobbykontrolle aber gern noch einen Schritt weiter gegangen.

Die EU-Kommission hat ihren Verhaltenskodex überarbeitet, nachdem zwei Fälle, der eines früheren Kommissars sowie des Ex-Präsidenten Barroso, für erheblichen Unmut gesorgt hatten.

(mgr)
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