Düsseldorf Düsseldorf: Verkaufsoffener Sonntag verboten
Düsseldorf · Am 2. April dürfen die Geschäfte im Zentrum von Düsseldorf nicht öffnen. Die Richter des Verwaltungsgerichts Düsseldorf verwiesen in einer einstweiligen Verfügung auf den verfassungsrechtlichen Schutz der Sonntagsruhe (Az.: 3 L 933/17). Werde ein besonderer Anlass - in diesem Fall zwei Messen - als Grund für eine Sonntagsöffnung genannt, müsse dieser Anlass auch der Hauptgrund für Kundenströme sein und nicht die Ladenöffnung an sich, erläuterte das Gericht.
22.03.2017
, 09:24 Uhr
Könne dies nicht dargelegt werden, überwiege der Schutzauftrag der Sonntagsruhe.