Düsseldorf Düsseldorf: Verkaufsoffener Sonntag verboten

Düsseldorf · Am 2. April dürfen die Geschäfte im Zentrum von Düsseldorf nicht öffnen. Die Richter des Verwaltungsgerichts Düsseldorf verwiesen in einer einstweiligen Verfügung auf den verfassungsrechtlichen Schutz der Sonntagsruhe (Az.: 3 L 933/17). Werde ein besonderer Anlass - in diesem Fall zwei Messen - als Grund für eine Sonntagsöffnung genannt, müsse dieser Anlass auch der Hauptgrund für Kundenströme sein und nicht die Ladenöffnung an sich, erläuterte das Gericht.

Könne dies nicht dargelegt werden, überwiege der Schutzauftrag der Sonntagsruhe.

(epd)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort