Zahl der Behinderungen nimmt zu Drohnen bedrohen Flugverkehr

Berlin · Flugzeugpiloten meldeten in diesem Jahr bereits 60 Behinderungen durch Hobby-Drohnen im Umfeld von Flughäfen. Die Flugsicherung schlägt Alarm und fordert, die Geräte für das Radar sichtbar zu machen.

 Eine Drohne der Polizei in Berlin.

Eine Drohne der Polizei in Berlin.

Foto: dpa, pdz htf

Immer häufiger werden Flugzeugpiloten durch Drohnen im deutschen Luftraum behindert. Das geht aus Zahlen der Deutschen Flugsicherung hervor, die unserer Redaktion vorliegen. Demnach gingen bei dem staatlichen Unternehmen bis Ende August bereits 60 entsprechende Hinweise ein.

Das entspricht einer Verdoppelung zum Vorjahreszeitraum. Im gesamten Jahr 2016 waren es 64, nach nur 14 Vorfällen in 2015. Erst am vergangenen Wochenende war am Flughafen Köln Bonn eine Drohne aufgefallen. Nach Angaben der Flugsicherung (DFS) musste die Landebahn kurzzeitig gesperrt werden.

Die deutliche Zunahme solcher Fälle geht auch darauf zurück, dass immer mehr Drohnen in Deutschland fliegen. Knapp eine halbe Million sogenannter Multicopter gibt es bereits, die teils mehr als fünf Kilogramm wiegen, Höhen von vier Kilometern erreichen können und häufig mit hochauflösenden Kameras ausgestattet sind.

Zum Vergleich: Die Reiseflughöhe von Passagiermaschinen liegt bei etwa zehn Kilometern. Prognosen gehen davon aus, dass bis 2020 rund 1,3 Millionen privat und kommerziell genutzte Drohnen am Himmel über Deutschland fliegen könnten.

Angesichts dieser Zahlen schlägt jetzt der Vorsitzende der Flugsicherung Alarm. "Wir haben hier ein radikal zunehmendes Problem und rechnen für das gesamte Jahr mit einer Verdopplung der Behinderungen gegenüber dem Vorjahr", sagte DFS-Chef Klaus-Dieter Scheurle.

Den Angaben zufolge wurden die meisten Behinderungen im Großraum des Flughafens Frankfurt gemeldet, dort waren es in diesem Jahr bisher elf. Neun Meldungen machten die Piloten im Raum Berlin Tegel und fünf in Düsseldorf. Um die Sicherheit für Fluggäste zu erhöhen, appelliert Scheurle: "Wir müssen Drohnen für die Flugsicherung sichtbar machen."

Bisher ist das nicht der Fall, Hobby-Drohnen sind für das Radar nicht zu erkennen. Eine gesetzliche Pflicht zum Einbau entsprechender Mikrochips wurde mit der Drohnen-Verordnung von Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) nicht geschaffen. Dennoch lobt Scheurle das erste umfassende Regelwerk für Freizeitpiloten. "Die Kennzeichnungspflicht, wie sie die Drohnen-Verordnung nun verbindlich vorschreibt, ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung."

Diese schreibt vor, dass Drohnen mit mehr als 250 Gramm Gewicht ab dem 1. Oktober eine feuerfeste Plakette mit Namen und Anschrift des Besitzers tragen müssen. Überprüft werden die Daten aber nicht. "Wir hätten uns hier eine Registrierungspflicht gewünscht, um die Fluggeräte und ihre Besitzer eindeutig identifizieren zu können", sagte Scheurle und verwies auf bestehende Vorschriften für den Kauf von Handy-Karten, die sich als unkompliziert erwiesen hätten.

Wie gefährlich Drohnen für Flugzeugtriebwerke werden können, ist umstritten. Experten gehen aber davon aus, dass Multicopter mit mehr als fünf Kilogramm Gewicht bei einer Kollision erheblichen Schaden anrichten könnten.

Zu den Behinderungen aus dem Bereich von Flughäfen kamen seit dem Jahr 2000 außerdem 26 Zwischenfälle hinzu, die von deutschen Luftfahrtunternehmen an das Luftfahrtbundesamt gemeldet wurden. Weitere Daten liefert das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung, bei dem Start- und Landegenehmigungen für Gebiete mit Flugbeschränkung erfasst werden. Demnach stieg die Zahl solcher Genehmigungen von 21 im Jahr 2013 auf 154 in 2015. Zu den Gebieten gehören etwa Wohngrundstücke, Industrieanlagen und staatliche Gebäude.

(jd)
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