Stichwort Dritter Weg

Das Grundgesetz erlaubt den Kirchen, ihre Angelegenheiten selbst zu regeln. Ein Gros der kirchlichen Arbeitgeber wendet deshalb bei Lohnverhandlungen den Dritten Weg an: Arbeitnehmer und Arbeitgeber entscheiden nicht per Tarifverhandlung über höhere Löhne, sondern in zu gleichen Teilen besetzten Kommissionen.

Streiks gibt es nicht. Das war der Gewerkschaft Verdi ein Dorn im Auge - sie klagte beim Bundesarbeitsgericht. Die Richter entschieden 2012, die Gewerkschaften müssten bei der Lohnfindung beteiligt werden, ansonsten dürften sie streiken. Gestern stellten die katholischen Bischöfe ihre Antwort darauf vor: Die Gewerkschaften werden je nach Organisationsgrad in den Kommissionen vertreten sein, mindestens jedoch mit zehn bis 15 Prozent der Arbeitnehmersitze.

(RP)
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