Stichwort Doppelpass

In Deutschland aufgewachsene Ausländer müssen sich nicht mehr zwischen dem deutschen Pass und der Staatsangehörigkeit des Herkunftslands ihrer Eltern entscheiden. Das neue Gesetz zur doppelten Staatsbürgerschaft hat gestern im Bundesrat die letzte Hürde genommen. Bisher mussten sich die Jugendlichen nach dem Erreichen des 18. Lebensjahres und spätestens mit Vollendung des 23. Lebensjahres für eine der Staatsbürgerschaften entscheiden.

Der Wegfall dieser sogenannten Optionspflicht gilt nun für Ausländer, die bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres mindestens acht Jahre lang in Deutschland gelebt, hierzulande einen Schulabschluss erworben, oder eine Berufsausbildung gemacht haben. Der Doppelpass hatte zu den Zugeständnissen der CDU/CSU-Fraktion an die SPD bei den Koalitionsgesprächen gehört.

(RP)
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