Beschluss aus Karlsruhe: DNA-Muster nur bei schweren Straftaten speichern
Karlsruhe (rpo). Der "genetische Fingerabdruck" eines Straftäters darf nur bei Straftaten von erheblicher Schwere gespeichert werden. Das bestätigte das Bundesverfassungsgericht in einem am Freitag veröffentlichten Beschluss.
06.04.2001
, 10:06 Uhr
Dies sei in jedem Einzelfall zu prüfen. Die Karlsruher Richter gaben damit den Verfassungsbeschwerden von vier jeweils zu Bewährungsstrafen verurteilten Straftätern statt, denen Körperzellen zur Speicherung ihrer Erbgut-Muster entnommen worden waren. Im Januar hatte das Gericht die Speicherung des genetischen Fingerabdrucks grundsätzlich gebilligt.