Hintergrundgeschichte Die wichtigsten Entscheidungen zum Dosenpfand

Berlin (rpo). Schon mehrfach mussten sich die Gerichte mit dem umstrittenen Dosenpfand befassen. Darüber hinaus äußerte sich die EU- Kommission in Brüssel. Hier die wichtigsten Entscheidungen.

Am 16. August 2001 scheitern mehrere große Getränkehersteller und Lebensmittelketten vor dem Berliner Verwaltungsgericht mit ihrem Vorstoß gegen das Dosenpfand. Die Richter lehnen einen Eilantrag von 16 namhaften Unternehmen ab (Aktenzeichen VG 10 A 708.00). Die Unternehmen waren gegen das Verfahren zur Prüfung der Mehrweganteile vor Gericht gezogen. Sie wollten damit die Bekanntmachung der Ergebnisse der Nacherhebung des Mehrweganteils bei Getränken im Bundesanzeiger verhindern. Diese Bekanntgabe löst den Mechanismus des Dosenpfands aus.

Am 22. Februar dieses Jahres scheitern mehrere große Getränkehersteller und Lebensmittelketten auch vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin mit einem vorläufigen Rechtsschutzantrag. Damit wollten sie das drohende Zwangspfand auf juristischem Wege stoppen (Aktenzeichen OVG 2 S 6.01). Das Gericht argumentiert, die "Zweifel gegen die Zuständigkeit der Bundesregierung für die Erhebung über die Mehrweganteile und gegen die Befugnis des Bundesumweltministeriums zu deren Bekanntmachung" seien nicht gerechtfertigt.

Am 27. Juni erleiden die Dosenpfandgegner auch vor dem Bundesverfassungsgericht eine Niederlage, kündigen allerdings weitere juristische Schritte an. Das Bundesverfassungsgericht nahm die Beschwerde nicht zur Entscheidung an, weil die Pfandgegner zunächst ihre juristischen Möglichkeiten bei den Verwaltungsgerichten hätten ausschöpfen müssen. (Aktenzeichen: 1 BvR 575/02 - Beschluss vom 24. Juni 2002). Die Karlsruher Richter beanstanden, dass die Kläger vor den Berliner Gerichten kein Hauptsacheverfahren angestrengt haben.

Am 5. Juli entscheidet das Bundesverwaltungsgericht in einer Verfahrensfrage, dass bei der Schutzregelung für die Mehrweg- Verpackungen in der Verpackungsordnung für "zusätzliche Regelungen durch die Länder kein Raum mehr" sei. Solche Regelungen verlangen mehrere hundert Kläger aus den Reihen der Dosenpfand-Gegner bei den Verwaltungsgerichten der Länder.

Die EU-Kommission hält nach einer am 22. August in Brüssel bekannt gewordenen Stellungnahme eine Pfandpflicht-Regelung für vereinbar mit europäischem Recht. Zwar bezieht sich die Behörde auf ein geplantes Rücknahmesystem in Dänemark, dieses sieht jedoch wie das deutsche System eine Pfandpflicht für bestimmte Getränkeverpackungen vor.

Am 10. September bringt das Düsseldorfer Verwaltungsgericht das Dosenpfand mit einem überraschenden Urteil ins Wanken. Ein derart gewichtiger Eingriff hätte vom Bundestag genau geregelt werden müssen und nicht in einer Verordnung der Bundesregierung, urteilen die Richter und erklären das Dosenpfand für rechtswidrig (Az.: 17 K 1907/02). Sollte das Urteil durch höhere Instanzen hinweg Bestand haben, würde das Dosenpfand in Nordrhein-Westfalen für die Kläger nicht greifen. Das Düsseldorfer Urteil ist das erste in einer Klagewelle, mit der die Pfandgegner die Verwaltungsgerichte der Bundesländer überzogen haben.

Am 24. September ziehen rund 40 Brauereien und Bierabfüller ihre Klage gegen das Dosenpfand vor dem Verwaltungsgericht Wiesbaden zurück. Ihr Anwalt Clemens Weidemann begründet dies mit der zu erwartenden Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts.

(RPO Archiv)
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