Die CDU verdribbelt sich beim Doppel-Pass

Den deutschen Pass erhält man durch Geburt oder durch Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft. Es ist verständlich, dass die Bürger eines Staats verlangen, dass sich dessen Angehörige möglichst exklusiv zu dieser Gemeinschaft bekennen. So weit geht die Initiative der CDU in Ordnung.

Doch die Christdemokraten verfallen in ihre rückwärtsgewandten Reflexe, wenn sie nun gänzlich die doppelte Staatsbürgerschaft abschaffen wollen. Denn es gibt gewichtige Ausnahmen vom Prinzip der singulären Staatsbürgerschaft. Wer beim Wechsel in die deutsche Staatsangehörigkeit sein Erbe verliert, sollte wie bisher einen Doppel-Pass erhalten. Das Bekenntnis zu unserer Verfassung ist wichtiger als die Aufgabe der bisherigen Staatsbürgerschaft.

Der andere große Ausnahmefall ist die zweite Generation. Wer in Deutschland als Kind ausländischer Eltern geboren ist, hat häufig enge sprachliche und kulturelle Bindungen zu deren Herkunftsland. Warum sollten dann in dieser Generation nicht zwei staatliche Identitäten möglich sein? Die CDU sollte wissen: Am Pass kann man nicht den Stand der Integration festmachen. Aber man kann mit ausgrenzenden Regeln Parallelgesellschaften fördern.

(kes)
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