Pensionssenkung um fünf Prozent zu viel DGB gegen Schilys Pläne zur Reform der Beamtenversorgung

Berlin (rpo). Der Deutsche Gewerkschaftsbund hält den Entwurf von Innenminister Otto Schily für eine Reform der Beamtenversorgung für "nicht ausgereift".

Damit werde die Rentenreform nicht wirkungsgleich auf die Beamten übertragen, erklärte DGB-Vorstandsmitglied Ingrid Sehrbrock am Dienstag in Berlin. Die geplante Erschwerung von Frühpensionierungen aus gesundheitlichen Gründen beurteilte sie skeptisch.

Sehrbrock wies darauf hin, dass schon jetzt die Möglichkeit der Teildienstfähigkeit bestehe, doch erst ab 50 Jahren. Diese Altersgrenze aufzuheben, sei eine durchaus sinnvolle Regelung, die aber auf Freiwilligkeit beruhen müsse. Frühpensionäre nach Besserung ihres Gesundheitszustands nach einigen Jahren wieder zu reaktivieren, halte sie dagegen für problematisch. Das Vorhaben, Dienstunfähigkeit künftig nicht nur vom Amtsarzt, sondern auch von einem Arzt der Rentenversicherer bescheinigen zu lassen, wertete sie als Zeichen der Kritik an den Amtsärzten.

Bei der Versorgungsreform appellierte sie an Schily, die Bedenken ernst zu nehmen. Der DGB gehe davon aus, dass hier das letzte Wort noch nicht gesprochen sei, sagte sie und verwies auf ein Gespräch der Gewerkschaften mit dem Minister am 27. August. Der DGB trete durchaus für eine Reform ein, doch müsse sie vernünftig und zukunftsweisend sein. Schilys Referentenentwurf dagegen sei "unangemessen, unsystematisch und unflexibel".

Sie warf dem SPD-Politiker vor, auf "vermeintlich populäre Lösungen zu Lasten der Beamten" zu setzen. Seine Pläne würden die Altersversorgung der Beamten stärker belasten als die der Arbeitnehmer mit Betriebsrente. Der DGB tritt nach ihren Worten dafür ein, das Pensionsniveau von derzeit maximal 75 Prozent nicht um fünf, sondern nur um drei Prozent zu kürzen und so zu berücksichtigen, dass die Beamtenversorgung bereits jetzt sowohl Regel- als auch Zusatzsicherung enthalte. Auch dürfe die Versorgungsrücklage nicht eingefroren, sondern müsse zu einem teilweise kapitalgedeckten Versorgungsfonds weiterentwickelt werden.

(RPO Archiv)
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