Nach Neuregelung des Unterhaltsrechts Zypries rät Frauen zu Ehevertrag

München (RPO). Wenn Frauen ihren Job aufgeben, um sich ausschließlich ihrer Familie zu widmen, sollten sie einen Ehevertrag schließen. Dazu rät Justizministerin Brigitte Zypries. Denn keiner solle sich darauf verlassen, dass "der andere ihn finanziert", so die SPD-Politikerin.

"Sie müssen sich vertraglich absichern. Es sollte sich keiner der Partner darauf verlassen, dass der andere ihn auf Dauer finanziert, wenn die Beziehung scheitert", sagte die SPD-Politikerin dem Nachrichtenmagazin "Focus" mit Blick auf das neue, im Januar in Kraft getretene Unterhaltsrecht.

Sie halte die Neuregelung "für einen großen Wurf". Das neue Gesetz verhindere die Fälle, in denen die Frauen mit dem Geld ihrer Exmänner zu Hause blieben und die Zweitfrauen arbeiten müssten, obwohl sie kleine Kinder betreuten. "Das war ungerecht. So eine Konstellation ließ das alte Recht aber durchaus zu", wurde Zypries zitiert.

Nach der Neuregelung haben Kinder in Zukunft beim Unterhaltsgeld Vorrang vor allen anderen Anspruchsberechtigten. Bislang mussten sie sich den ersten Rang mit geschiedenen und aktuellen Ehegatten teilen. Darüber hinaus haben alle Väter und Mütter, die ihr Kind betreuen, für mindestens drei Jahre Anspruch auf Betreuungsunterhalt - unabhängig davon, ob sie verheiratet waren oder nicht.

Verbunden mit der Reform ist aber auch eine stärkere Eigenverantwortung nach der Scheidung, wie die Deutsche Anwalts-, Notar- und Steuerberatervereinigung für Erb- und Familienrecht (DANSEF) kürzlich erläuterte: Geschiedene Eheleute könnten erheblich früher als bisher zur Wiederaufnahme einer Erwerbstätigkeit angehalten werden, zum Beispiel dann, wenn in der Schule für die zu betreuenden Kinder eine Betreuung am Nachmittag angeboten wird.

Außerdem werde der bisherige Grundsatz der "unbegrenzten Lebensstandardgarantie" abgeschafft. Gerichte haben damit mehr Möglichkeiten, Unterhaltsansprüche zu befristen oder in der Höhe zu begrenzen. Auch die Rückkehr in einen erlernten und vor der Ehe ausgeübten Beruf soll in Zukunft eher zumutbar sein, auch wenn damit ein geringerer Lebensstandard als in der Ehe verbunden ist.

(ap)
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