Aktion gegen „III. Weg“ Grüne hängen Wahlplakate in Zwickau auf – alle 100 Meter

Zwickau · Nach einem Gerichtsbeschluss dürfen die „Hängt die Grünen“-Plakate in Zwickau vorerst bleiben – allerdings nur in 100 Meter Entfernung zu Wahlwerbung der Grünen. Und die wollen es den Rechtsextremen nun unmöglich machen, diese Regel einzuhalten. Indes hat die Stadt Beschwerde gegen den Beschluss eingelegt.

 Ein umstrittenes Wahlplakat der Splitterpartei "III Weg" hängt über einem Plakat der Grünen.

Ein umstrittenes Wahlplakat der Splitterpartei "III Weg" hängt über einem Plakat der Grünen.

Foto: dpa/Bodo Schackow

Die Grünen wollen in Zwickau mit eigenen Wahlplakaten ein Zeichen gegen die rechtsextreme Splitterpartei „III. Weg“ setzen. Bei einer Aktion unter dem Motto „Demokrat*innen nicht hängen lassen“ sollten am Mittwochabend Mitglieder des sächsischen Landesverbands nach Zwickau kommen, um dort Wahlwerbung der Grünen aufzuhängen.

Die Aktion ist eine Reaktion auf eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Chemnitz, das am Dienstag entschieden hatte, dass die Wahlplakate des „III. Wegs“ mit dem Slogan „Hängt die Grünen“ in Zwickau trotz eines Verbots der Stadt bleiben dürfen. Auflage des Gerichts ist allerdings, dass die Plakate der rechtsextremen Partei 100 Meter von Wahlwerbung der Grünen entfernt sein müssen. Die Stadt Zwickau hatte am Dienstag angekündigt, gegen diese Entscheidung Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Bautzen einzulegen.

Ziel der Plakatieraktion der Grünen ist jetzt laut der Partei, es dem „III. Weg“ allerdings nur in 100 Meter Entfernung zu Wahlwerbung der Grünen. Der Grünen-Bundesverband will dazu kurzfristig 200 Wahlplakate nach Zwickau schicken.

Indes hat die Stadt Zwickau ihre Beschwerde gegen den Beschluss zu den Wahlplakaten der rechtsextremen Splitterpartei „III. Weg“ an das Oberverwaltungsgericht in Bautzen übermittelt. Das teilte ein Sprecher der Stadt am Donnerstagvormittag mit. Mit der Beschwerde will sich die Kommune gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Chemnitz wehren.

Ein Sprecher des Oberverwaltungsgerichts konnte den Eingang des Schreibens zunächst nicht bestätigen. Er sagte jedoch, dass auch der „III. Weg“ Beschwerde gegen die Chemnitzer Gerichtsentscheidung und die damit verbundene Auflage des 100-Meter-Abstands eingereicht habe. Wann es eine Entscheidung aus Bautzen gibt, ist unklar. Da beide Seiten angehört würden, könne es aber einige Tage dauern, so der Sprecher.

(ala/dpa)
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