Zypries stellt Eckpunkte vor Zwei neue Anti-Terror-Gesetze

Berlin (RPO). Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat Eckpunkte für zwei neue Gesetze im Kampf gegen den internationalen Terrorismus vorgelegt. Wer ein Terrorcamp mit der Absicht besucht, eine Gewalttat zu begehen, macht sich demnach künftig strafbar. Dies sei "im Einzelfall nicht ganz einfach", räumte die Ministerin ein. Auch die Anleitung zu Gewalttaten steht künftig unter Strafe.

Vereitelte Terroranschläge in Deutschland
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Foto: ddp

Sowohl die Vorbereitung als auch die Anleitung zu einer Gewalttat sollen künftig im Strafrecht erfasst sein. Der Aufenthalt in einem sogenannten Terrorcamp allein soll aber auch künftig nicht bestraft werden.

Zypries legte Eckpunkte für zwei neue Straftatbestände vor, um "Vorbereitungshandlungen im Vorfeld von terroristischen Gewalttaten gezielter strafrechtlich erfassen zu können". Zum einen soll es im Staatsschutzstrafrecht einen neuen Paragrafen (89a StGB) geben, wonach die Vorbereitung einer Gewalttat mit Freiheitsstrafen von sechs Monaten bis zu zehn Jahren geahndet werden soll.

(ap)
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