Vereinbarungen zur Integration Zuwanderer müssen künftig Verträge unterschreiben

Frankfurt/Main (RPO). Einwanderer werden künftig Verträge über ihre Integration in die deutsche Gesellschaft unterschreiben müssen. Die von der schwarz-gelben Koalition vereinbarten Integrationsverträge sollen nach den Worten der zuständigen Staatsministerin Maria Böhmer (CDU) noch in dieser Wahlperiode eingeführt werden.

Ergebnisse der Integrationsstudie 2009
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Foto: AP

Darin will der Staat den Zuwanderern Unterstützung bei der Eingliederung zusagen, während sich die Migranten unter anderem auf die Anerkennung hiesiger Werte verpflichten.

Das Vorhaben stieß am Montag auf unterschiedliche Reaktionen. Der Vorsitzende des Bundeszuwanderungs- und Integrationsrats, Memet Kilic, nannte die Integrationsverträge "reines Showgeschäft", wenn sie nur auf individueller Basis geschlossen würden. Nötig sei stattdessen ein gesellschaftlicher Vertrag, der auch politische Zusagen enthalte, sagte der Grünen-Bundestagsabgeordnete der Nachrichtenagentur AP. Zugleich warnte Kilic die Union vor einer neuen Debatte über deutsche Leitkultur.

Der Integrationsforscher Klaus Bade sprach dagegen von einem guten Konzept, das sich in Frankreich bewährt habe. Allerdings komme es in Deutschland in einer Zeit immer geringerer Zuwanderung reichlich spät.

Die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, Böhmer, sagte den "Stuttgarter Nachrichten" und der "Kölnischen Rundschau, die Verträge sollten beinhalten, was die Zuwanderer "an Unterstützung und Hilfe erwarten können", aber auch, "was wir von den Zuwanderern erwarten". Jeder, der auf Dauer in Deutschland leben und arbeiten wolle, müsse "Ja sagen zu unserem Land", wird die CDU-Politikerin weiter zitiert.

"Dazu gehört das Beherrschen der deutschen Sprache, aber auch die Bereitschaft zur Teilhabe an der Gesellschaft." Werte, zu denen sich Ausländer bekennen müssten, seien unter anderem die Meinungsfreiheit und die Gleichberechtigung der Frau.

Böhmer für Dialog mit Migranten und Kommunen

Die Einführung der Integrationsverträge ist im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und FDP festgeschrieben. Dort heißt es: "Mit Integrationsverträgen werden die notwendigen Integrationsmaßnahmen für eine erfolgreiche Eingliederung in die deutsche Gesellschaft und den deutschen Arbeitsmarkt vereinbart und später kontinuierlich überprüft. Information und Beratung über staatliche und bürgerschaftliche Angebote stehen dabei im Vordergrund."

Aus Böhmers Amt hieß es am Montag, die genauen Inhalte der Integrationsverträge müssten erst noch erarbeitet werden. Dabei wolle die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung auch weiterhin den Dialog mit Migranten und ihren Verbänden suchen. Klar sei auch, dass der Bund Hand in Hand mit Ländern und Kommunen arbeiten werde. Es gehe in den geplanten Verträgen nicht um Sanktionen, sondern um Anreize für eine Integration.

Denkbar sei auch, die Integrationsverträge zumindest in Teilen individuell zu gestalten und dabei Sprachkenntnisse und Bildungsqualifikationen der Betroffenen zu berücksichtigen. Als positives Beispiel und Vorbild für die deutschen Pläne nannte Böhmers Sprecher Frankreich, wo es auf Initiative des früheren Innenministers und jetzigen Staatspräsidenten Nicolas Sarkozy bereits Integrationsverträge gibt.

(AP/felt)
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