Ex-Verfassungsrichterin Zulassung der Linkspartei ist rechtswidrig

Hamburg (rpo). Die frühere Verfassungsrichterin Karin Graßhof glaubt, dass die Zulassung der Linkspartei zur Bundestagswahl rechtswidrig ist. Auf den Listen der umgetauften PDS kandidierten viele Bewerber der WASG auf aussichtsreichen Plätzen, bemängelte Graßhof. Sie sehe aber "ganz klar zwei unterschiedliche Parteien", die sich nicht zu einer Liste zusammenschließen dürften.

Rangelei nach Lafontaine-Auftritt
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Das sei so nach dem Bundeswahlgesetz. "Es gibt die Fünf-Prozent-Klausel, um eine Parteienzersplitterung im Bundestag zu verhindern", betonte Graßhof in der "FTD Online". "Wenn nun auch andere kleinere Parteien dem Vorbild von Linkspartei und WASG folgen würden, dann gäbe es für sie ein Hintertürchen, auch unter fünf Prozent in den Bundestag einzuziehen."

Zudem forderte die Juristin die Gründung eines speziellen Wahlgerichts. Dieses Gericht solle prüfen, welche Parteien zur Wahl zugelassen werden. Auch andere schwerwiegende Rechtsfragen, die die Wahl ungültig machen könnten, sollen von dem Gericht vorab entschieden werden. "Das Wahlgericht könnte aus Richtern des Bundesverfassungsgerichts, der Landesverfassungsgerichte und anderer hoch angesiedelter Gerichte gebildet werden", sagte Graßhof. In Frankreich werde diese Praxis bereits angewandt.

Bundeswahlleiter Johann Hahlen hatte am Freitag die Linkspartei zu den Wahlen zugelassen. Die Landeswahlleiter entscheiden am 19. August über die Zulassung der Listen. Graßhof sagte, die Zulassung der Listen der Linkspartei, auf denen mit einem hohen Prozentsatz auch Kandidaten der WASG auf aussichtsreichen Plätzen stehen, sei rechtswidrig.

(ap)
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