Analyse Der Kollisionsausschuss

Berlin · Er soll eigentlich eine Regierung stabilisieren, wenn sich ihre Teile zerstritten haben. Doch in der politischen Wirklichkeit hat sich der Koalitionsausschuss zu einer politisch fragwürdigen Instanz entwickelt

 Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) zieht vor Beginn des Koalitionsausschusses am 8. Februar die Vorhänge im Kanzleramt zu.

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) zieht vor Beginn des Koalitionsausschusses am 8. Februar die Vorhänge im Kanzleramt zu.

Foto: dpa/Paul Zinken

Hat sich der Koalitionsausschuss von Union und SPD bei seiner Sitzung am Samstag nach dem Thüringen-Debakel strafbar gemacht? Die AfD ist überzeugt davon, dass die Staatsanwaltschaft die Koalitionäre verfolgen und die „mutmaßlichen Täter aus CDU/CSU und SPD anklagen“ müsse. Sie hätten den ordnungsgemäß gewählten Thüringer Ministerpräsidenten Thomas Kemmerich (FDP) zum Rücktritt gezwungen, sich damit der Nötigung schuldig gemacht. Strafrechtlich ist da nach überwiegender Einschätzung nichts dran. Der Koalitionsausschuss hatte eine „Erwartung“ ausgesprochen und eine Beschlusslage der Parteien bekräftigt. Unionsvize Thorsten Frei verweist darauf, dass bei diesem Vorgang schon „das Mittel der Nötigung fehlt“. Womit sollten sie wirksam Druck ausüben können? Doch politisch zeigt sich darin eine brisante Entwicklung.