Gesetzentwurf Zuhältern könnten künftig bis zu zehn Jahre Haft drohen

Berlin · Die Strafen für Zuhälter von Zwangsprostituierten könnten einem Medienbericht zufolge künftig deutlich höher ausfallen. Sie müssen in Zukunft mit Haftstrafen von sechs Monaten bis zehn Jahren rechnen.

Zuhältern könnten künftig bis zu zehn Jahre Haft drohen
Foto: dpa, br_gr mg

Dies berichtete die "Passauer Neue Presse" unter Berufung auf einen Gesetzentwurf der Bundesregierung für die Koalitionsfraktionen, der am Mittwoch Thema im Bundeskabinett Thema ist. Wer Menschen "unter Ausnutzung ihrer persönlichen oder wirtschaftlichen Zwangslage oder ihrer Hilflosigkeit, die mit dem Aufenthalt in einem fremden Land verbunden ist", zur Prostitution veranlasse, solle mit dem Strafmaß rechnen müssen.

Freiern von Zwangsprostituierten drohen demnach Freiheitsstrafen von drei Monaten bis zu fünf Jahren, wenn der "Kunde" dabei die persönliche oder wirtschaftliche Zwangslage oder die Hilflosigkeit des Opfers ausnutzt. Als Beispiele dafür stuft der Entwurf der Zeitung zufolge unter anderem Merkmale von Gewaltanwendungen beim Opfer oder einen offensichtlich schlechten körperlichen oder stark eingeschüchterten Zustand des Opfers ein. Über dieses Strafmaß hatten Mitte März bereits die Zeitungen der Funke Mediengruppe berichtet.

Die große Koalition hatte sich Anfang Februar auf ein neues Prostitutionsgesetz geeinigt.

(felt/dpa)
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