Gesetzentwurf zum Streitfall Beschneidung Zentralrat der Muslime reagiert zufrieden

Nach der Aufregung bei Muslimen und Juden über ein Gerichtsurteil zur Beschneidung von Jungen kehrt nun offenkundig etwas Ruhe ein. Der Gesetzentwurf der Regierung kommt als sinnvolle Kompromisslösung an. Der Zentralrat der Muslime in Deutschland (ZMD) begrüßt die Entscheidung.

Beschneidung bei Männern - das sind die Fakten
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Laut Entwurf dürfen von Juden oder Muslimen dazu vorgesehene Personen den Eingriff an bis zu sechs Monate alten Jungen vornehmen, sofern dies medizinisch fachgerecht geschieht. Im Gespräch mit der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (Donnerstag) sagte der ZMD-Vorsitzende Aiman Mazyek: "Die Beschneidung im Islam kann jeder Sachkundige vornehmen, auch eine Frau." In der Regel werde aber von Muslimen ein Arzt oder eine Ärztin in Anspruch genommen.

Der Referentenentwurf lag der "Neuen Osnabrücker Zeitung" und der Nachrichtenagentur dpa vor. Bei dem Eingriff soll demnach "möglichst Schmerzfreiheit" gewährleistet sein, und er soll verboten sein, wenn es eine "Gefahr für das Kindeswohl" gibt. Mögliche Gesundheitsrisiken seien zu beachten, etwa bei Frühgeburten oder wenn der Junge Bluter ist oder Gelbsucht hat.

Mazyek befürchtet jedoch auch eine mögliche Gefährdung für den Fall einer ausbleibenden Beschneidung. "Wenn Außenstehende vehement dem Kind ihre ablehnende Haltung zur Beschneidung aufoktroyieren wollen und so das Kind stark verunsichern und in ein zum minimalen körperlichen Eingriff unverhältnismäßigen Konflikt stürzen, ist das eine Gefahr für das Kindeswohl."

Dem Gesetzentwurf zufolge können Eltern einer Beschneidung ihres Jungen zustimmen, ohne damit ihre gesetzliche Fürsorgepflicht zu verletzen. Allerdings muss der Eingriff, der meist religiös begründet ist, "nach den Regeln der ärztlichen Kunst durchgeführt werden", wie es in dem Gesetzestext heißt.

Anfang Mai hatten Richter am Kölner Landgericht die religiöse Beschneidung eines minderjährigen Jungen als rechtswidrige Körperverletzung bewertet. Das Urteil hatte bei Muslimen wie Juden Empörung und Proteste ausgelöst. Bei ihnen gilt die Entfernung der Penis-Vorhaut als wichtiger Bestandteil der religiösen und kulturellen Identität.

Nach heftigen öffentlichen Debatten hatten sich Union und FDP am Montag auf einen Gesetzestext zur Beschneidung geeinigt. Er soll als Paragraf 1631d in das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) eingefügt werden. Das Kabinett will sich nach Angaben des Familienministeriums bereits am kommenden Mittwoch damit befassen und den Entwurf danach in den Bundestag einbringen.

Wie ein Ministeriumssprecher sagte, hatte es nach Vorlage der Gesetzes-Eckpunkte Ende September durch das Justizministerium noch Detailabsprachen zwischen den beiden Ressorts gegeben. Dazu zählte etwa die Abgrenzung zu weiblichen Genitalverstümmelungen. So dürfen Eltern dem Begleittext des Gesetzentwurfs zufolge in eine Genitalverstümmelung ihrer Tochter "weiterhin keinesfalls einwilligen".

Betroffene ältere Jungen sollen demnach eine Art Recht zum Veto gegen den Eingriff erhalten, das auch respektiert werden muss. Der Einsatz von örtlichen Betäubungs- oder im fortgeschrittenen Alter von Narkosemitteln soll zur Schmerzminderung beitragen. Eltern sollen zudem umfassend über medizinische Risiken und mögliche Folgen des Eingriffs aufgeklärt werden.

"Ich bin sehr froh über die neuen Klarstellungen zur Schmerzfreiheit. Da sind wir in internen Gesprächen deutlich weiter gekommen als es zunächst möglich schien. Ohne die jetzt neu aufgenommene ausdrückliche Erwähnung einer angemessenen und wirkungsvollen Betäubung im Gesetzentwurf hätte ich nicht zustimmen können", sagte Familienministerin Kristina Schröder (CDU) der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung (Donnerstag), die als erste über den Gesetzentwurf berichtete.

(dpa)
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