Deutsche Bischofskonferenz Zehn Gebote zum Umgang mit Terroristen verabschiedet

Berlin (RPO). Zehn Jahre nach den Anschlägen von 11. September 2001 hat die Deutsche Bischofskonferenz zur Achtung der Menschenrechte im Umgang mit Terroristen aufgerufen. Der Staat dürfe sich im Kampf gegen Attentäter nicht auf einen Wettlauf der Barbarei einlassen.

Terrorziel Deutschland - eine Chronik
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Die Menschenrechte und die Würde des Menschen stünden niemals unter einem Terrorismusvorbehalt, sagte der Bamberger Erzbischof Ludwig Schick am Montag in Berlin.

Im Bischofswort unter dem Titel "Terrorismus als ethische Herausforderung" wird erneut betont, dass "nur die Wahrung der Würde des Menschen und die Einhaltung des Rechts der Gewalt dauerhaft wehren können". Schick sagte, die katholischen Bischöfe wollten der Politik nicht reinreden, wenn es beispielsweise um das Für und Wider von Körperscannern gehe. Die Kirche sehe sich aber als Wächter bei der Bekämpfung von Gewalt.

Grundsätze des Rechts nicht aufweichen und unterspülen

Schick fasste das 65-seitige Papier der Bischöfe in zehn Grundaussagen zusammen. Die wichtigste Aussage sei die Anerkennung der unveräußerlichen und unverletzlichen Würde eines jeden Menschen. Sie müsse auch die entscheidenden Richtschnur für jede Form des Umgangs mit Terroristen und Terrorismus sein.

So unbestreitbar es sei, dass in bestimmten Situationen auch militärische Maßnahmen unverzichtbar seien, bestehe die zentrale Aufgabe weiterhin darin, "durch Prävention Gewaltverhältnisse auszutrocknen", sagte der Erzbischof. Die beständige Achtung vor dem Recht bilde einen Damm gegen die Herrschaft und die Ausbreitung von Gewalt. Auch massive Bedrohungen dürfe die Staaten nicht dazu verleiten, die Grundsätze des Rechts aufzuweichen und zu unterspülen.

Folter als radikale Grenzüberschreibung

Schick kritisierte, dass die USA die bisher unbekannte Kategorie des Ungesetzlichen Kämpfers (unlawful combatant) für Al-Kaida-Angehörige und Taliban eingeführt hat. Zwar dürften Staaten terroristischer Gewalt entschieden entgegentreten. Aber auch ein terroristischer Täter dürfe nicht einfach zum "Objekt staatlicher Selbstbehauptung herabgesetzt" werden. "Auch er ist grundsätzlich Träger von Menschenrechten."

Folter ist für die Bischöfe eine radikale Grenzüberschreitung. "Auch im Kampf gegen mutmaßliche Terroristen, denen buchstäblich jedes Mittel zur Erreichung ihrer Ziele recht sein mag, darf sich der Staat nicht auf einen Wettlauf der Barbarei einlassen", betonte der Erzbischof. Er plädierte auch dafür, die Gesetze zur Terrorismusbekämpfung sorgfältig in ihren Wirkungen auf die Grundrechte zu prüfen.

Schick ist Vorsitzender der Kommission Weltkirche der Deutschen Bischofskonferenz, der 69 katholische Bischöfe aus 27 Bistümern angehören.

(apd/felt)
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