Verwaltungsgericht Mainz ZDF muss Wahlwerbespot von Anarchistenpartei nicht ausstrahlen

Mainz (rpo). Das Verwaltungsgericht Mainz hat entschieden, dass das ZDF einen Wahlwerbespot der Anarchistischen Pogo-Partei Deutschlands nicht ausstrahlen muss, weil dessen Inhalt gegen die Menschenwürde verstößt und jugendgefährdend ist. Die Partei wollte eine einstweilige Anordnung erzwingen.

Die Richter gaben mit ihrem am Donnerstag veröffentlichten Urteil jedoch den Bedenken des Senders statt, der sich gegen die Ausstrahlung des für Donnerstag vorgesehenen Spots gewehrt hatte.

Dagegen hatte die Partei Widerspruch eingelegt und beim Verwaltungsgericht beantragt, den Sender per einstweiliger Anordnung doch zum Ausstrahlen des Spots zu verpflichten. Dies lehnten die Richter nun jedoch ab. Es sei schon zweifelhaft, ob es sich bei dem Spot inhaltlich überhaupt um Wahlwerbung handele, hieß es zur Begründung. Der Wortinhalt sei sehr begrenzt und die bildlichen Darstellungen hätten weitgehend keinen Bezug zur Bundestagswahl.

Verherrlichung von Drogenkonsum dargestellt

Laut Beschreibung wird in dem Wahlwerbespot neben dem Aufruf an die "Maden der Welt" sich dieses Land anzuschauen, eine Orgie gezeigt, bei der der "übermäßige Konsum von Alkohol und Drogen" verherrlicht würden und an der offenkundig auch Jugendliche und Kinder teilnehmen. Zudem soll der Film ein Paar bei sexuellen Handlungen zeigen, dessen Köpfe in Plastiktüten stecken, wie mit Bierdosen auf Köpfe eingeschlagen wird und der Inhalt eines Dose Hundefutter auf Körper verschmiert wird. Außerdem sollen in dem Spot Wahlzettel verbrannt werden.

Die Partei führte den Angaben zufolge hingegen an, dass sie mit dem Spot soziale Missstände anprangern wolle. Die provozierende Darstellungsweise solle die kompromisslose Haltung verdeutlichen und auf Missstände im Lande hinweisen.

Unklar ist bislang zudem, ob das ZDF einen Spot der vom Satiremagazin "Titanic" gegründete Partei "Die Partei" ausstrahlt, von dem die Partei 25 Sekunden Sendezeit für rund 14.000 Euro über eBay versteigert hatte. Das ZDF hatte die Versteigerung der für Wahlwerbung zur Verfügung stehenden Sendezeit als peinlich kritisiert und angekündigt, den Wahlwerbespot wie jeden anderen auf seine Vereinbarkeit mit den staatsvertraglichen Vorgaben zu prüfen und dann über die Ausstrahlung zu entscheiden.

(ap)
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