Erbschaftssteuer-Reform Schäuble will reiche Firmenerben stärker besteuern

Berlin · Vermögende Erben größerer Firmen werden künftig seltener von der Erbschaftsteuer verschont bleiben als bisher. Dies ergibt sich aus den Plänen des Bundesfinanzministeriums für eine Erbschaftsteuer-Reform, die gestern vorgestellt wurden.

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Demnach müssen Firmenerben, denen ein Vermögen von mindestens 20 Millionen Euro übertragen wird und die eine Verschonung von der Erbschaftsteuer beanspruchen möchten, eine so genannte individuelle Bedürfnisprüfung der Finanzämter bestehen. Dabei wird auch das Privatvermögen des Firmenerben berücksichtigt. Je höher dabei das Privatvermögen, desto geringer fällt der Rabatt bei der Erbschaftsteuer aus. Verschonung solle nur bis zur Hälfte des nicht unternehmerischen Vermögens möglich sein, hieß es in Regierungskreisen.

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Das Ministerium reagiert damit auf Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts, das eine Reform bis Mitte 2016 vorgegeben hatte. Gegen die geplante Freigrenze von 20 Millionen Euro haben die Länder Bayern, Hessen und Baden-Württemberg Protest eingelegt. Der Bund benötigt die Zustimmung der Länder, denen die Erbschaftsteuer zusteht. Auch in der Bundestags-Unionsfraktion wird die 20-Millionen-Grenze für zu niedrig gehalten. SPD und Grüne begrüßten die Pläne.

Anhand einer Beispielrechnung machte das Ministerium deutlich, wie seine Pläne zu verstehen sind: Würde einem Erben ein Unternehmenswert von einer Milliarde Euro übertragen, ergäbe sich daraus theoretisch eine Erbschaftsteuerschuld von 300 Millionen Euro. Der Betroffene verfügt im ersten Beispiel aber nur über ein Privatvermögen von 100 000 Euro. Davon müsste er die Hälfte für die Erbschaftsteuer auf das übertragene Betriebsvermögen einsetzen. Würde er ansonsten aber den Betrieb sieben Jahre weiter führen und Arbeitsplätze erhalten, könnte er die bisher schon geltenden Verschonungsregeln in voller Höhe beanspruchen und am Ende 299,5 Millionen Euro an Erbschaftsteuer sparen. Würde der Erbe dagegen über ein Privatvermögen von einer Milliarde Euro verfügen, könnte er die Verschonungsregeln für das übertragene Betriebsvermögen nicht mehr beanspruchen und müsste die volle Erbschaftsteuer von 300 Millionen Euro bezahlen.

"Schäubles Vorschlag geht in die richtige Richtung", sagte SPD-Vize Ralf Stegner unserer Zeitung. "Eine Freigrenze von 20 Millionen Euro ist ja kein Pappenstiel. Da werden wirklich nur Vermögende getroffen", sagte Stegner. Die Grenze sei daher "durchaus sachgerecht". Schäuble müsse sicherstellen, dass das Verfassungsgericht die nächste Reform der Erbschaftsteuer nicht wieder kassiere. "Das Verfassungsurteil zielte ja gerade darauf ab, die Überprivilegierung reicher Firmenerben zu beseitigen", sagte Stegner. "Außerdem gilt es, die Einnahmen für die Länder zu sichern."

(mar)
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