Neues Gesetz sieht bundesweite Datenerhebung vor Bund will sich Überblick über Wohnungslosigkeit verschaffen

Berlin · Um zielgenaue sozialpolitische Maßnahmen gestalten zu können, sollen die Daten wohnungsloser Menschen in Deutschland zukünftig erfasst werden.

 Die neue Statisktik soll unter anderem Daten von Wohnungslosen erfassen, die eine das Angebot einer Übernachtungsgelegenheit nutzen.

Die neue Statisktik soll unter anderem Daten von Wohnungslosen erfassen, die eine das Angebot einer Übernachtungsgelegenheit nutzen.

Foto: Miserius, Uwe (mise)/Miserius, Uwe (umi)

Der Bund will sich künftig systematisch einen Überblick über das Ausmaß der Wohnungslosigkeit in Deutschland verschaffen. Der Bundestag billigte am Donnerstagabend ein Gesetz, mit dem erstmals bundesweit die entsprechenden Daten erhoben werden sollen. Mit den so gewonnenen Erkenntnissen sollen sozialpolitische Maßnahmen zielgenauer gestaltet werden. Länder und Kommunen sollen dabei unterstützt werden, Wohnungslosigkeit zu bekämpfen.

Ab 2022 ist zudem eine zentrale Statistik geplant, die Auskunft über Wohnungslose geben soll, die in Gemeinschafts- oder Notunterkünften untergebracht sind. Die Daten dafür soll das Statistische Bundesamt jährlich zum 31. Januar erheben.

Eine weitere Gruppe Wohnungsloser ist nach Darstellung der Bundesregierung statistisch jedoch kaum zu erfassen: Menschen zum Beispiel, die als Selbstzahler in Billigpensionen leben, vorübergehend bei Verwandten oder Freunden unterkommen oder auf der Straße leben. Für diese Formen der Wohnungslosigkeit solle daher eine ergänzende Wohnungslosenberichterstattung eingeführt werden. Der Wohnungslosenbericht solle künftig mindestens alle zwei Jahre veröffentlicht werden.

(c-st/AFP)
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