AfD spricht von „Rechtsbruch“ Wirbel um verweigerten „Hammelsprung“ im Bundestag

Berlin · Am frühen Morgen versuchte die AfD, die fehlende Beschlussfähigkeit des Bundestages vorzuführen. Doch die Sitzungsleitung sah ganz viele Abgeordnete auf leeren Plätzen.

 Bundestagsvizepräsidentin Claudia Roth auf dem Präsidentenplatz des Bundestages (Archivbild).

Bundestagsvizepräsidentin Claudia Roth auf dem Präsidentenplatz des Bundestages (Archivbild).

Foto: dpa/Bernd von Jutrczenka

Die AfD hat nach einem verweigerten nächtlichen „Hammelsprung“ Bundestagsvizepräsidentin Claudia Roth (Grüne) „Rechtsbruch“ vorgeworfen. AfD-Parlamentsgeschäfsführer Jürgen Braun kündigte an, rechtliche Schritte zu prüfen, um gegen „Willkür im Präsidium“ vorzugehen.

Braun hatte am Freitag um 1.27 Uhr in der Früh namens seiner Fraktion die Beschlussfähigkeit des Bundestages angezweifelt und darum gebeten, dies zu klären. Roth informierte nach wenigen Sekunden darüber, dass die aus Abgeordneten von Koalition und Opposition bestehende Sitzungsleitung darüber diskutiert habe und der Meinung sei, „dass die Beschlussfähigkeit gegeben ist“. Fernsehbilder des Bundestages zeigen, dass zu dieser frühen Morgenstunde rund 80 bis 100 Abgeordnete anwesend waren. Beschlussfähig ist das Parlament, wenn die Mehrheit seiner Mitglieder anwesend ist, derzeit also 355 von 709 Abgeordneten. Gewöhnlich wird die Beschlussfähigkeit in Zweifelsfällen durch einen „Hammelsprung“ festgestellt: In Verbindung mit einem Gesetzesbeschluss verlassen alle Abgeordneten den Plenarsaal und werden gezählt, wenn sie durch eine „Ja-“, eine „Nein“- und eine „Enthaltung“-Tür wieder hineinkommen.

Der Ältestenrat des Bundestages wurde für den späten Freitagnachmittag zu einer Sondersitzung einberufen, um sich mit der Beschwerde der AfD zu beschäftigen. Vertreter der anderen Parteien verwiesen auf den Wortlaut der Geschäftsordnung, wonach es zu einem „Hammelsprung“ nur kommt, wenn auch das Sitzungspräsidium Zweifel an der Beschlussfähigkeit hat. Nach der Intervention der AfD stimmte das Parlament noch über Gesetze zum Datenschutz und zur Energieeffizienz sowie über eine Verordnung zur Ferkelkastration ab. Ob diese wegen der offenkundig fehlenden Beschlussunfähigkeit nun verfassungswidrig zustande gekommen sind oder ob die formale Einigkeit des Sitzungspräsidiums über ausreichende Beteiligung von Abgeordneten in jedem Fall ausreicht, dürfte letztlich nur das Bundesverfassungsgericht klären können.

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