Freiheiten für Länder Altmaier nimmt SPD-Vorschlag zu Windrad-Abstandsregelungen auf

Berlin · Im Streit über den Windenergie-Ausbau geht Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) auf Vorschläge der SPD ein. Die Länder sollen Freiheiten über die Abweichung der 1000-Meter-Regel erhalten.

Peter Altmaier (CDU), Bundeswirtschaftsminister, will leichte Abänderungen der Wiindrad-Regelung.

Peter Altmaier (CDU), Bundeswirtschaftsminister, will leichte Abänderungen der Wiindrad-Regelung.

Foto: dpa/Britta Pedersen

Das Ministerium wolle den Bundesländern nun mehr Spielraum bei den Abständen neuer Windräder von Wohngebäuden geben, bestätigte eine Sprecherin am Mittwoch in Berlin. Im Gegenzug sollen die Länder Ziele für den Ausbau erneuerbarer Energien akzeptieren, um den planmäßigen Ausbau sicherzustellen. Dieser soll einen Anteil von 65 Prozent am Stromverbrauch bis 2030 erreichen. Der Einbruch beim Bau neuer Windräder an Land wegen langer Genehmigungsverfahren und fehlender Akzeptanz bei Anwohnern hatte Zweifel daran geweckt. Um die Akzeptanz zu erhöhen, hatte Altmaier einen Abstand von 1000 Metern von Ansammlungen mit mindesten fünf Wohngebäuden vorgeschlagen, was aber in Branche und SPD auf Widerstand stieß.

Die SPD hatte daraufhin eine Bund-Länder-Vereinbarung vorgeschlagen, deren Kernpunkte Altmaier nun aufnehmen will. „Bund und Länder verpflichten sich gemeinsam, das nationale Ziel von mindestens 65 Prozent Erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch bis 2030 zu erreichen“, heißt es im SPD-Papier. „Hierfür legen Bund und Länder im zweiten Quartal 2020 die technologiespezifischen Stromeinspeisemengen der Länder bis 2030 fest.“ Hielten sich die jeweiligen Länder an die ihnen gemachten Vorgaben, bekämen sie im Gegenzug mehr Freiheiten etwa bei Abstandsregeln für Windräder. Dafür müssen sich die Länder aber auch untereinander verständigen. Eine Lösung soll spätestens bis zum 12. März gefunden werden, wenn sich Bundes- und Ländervertreter im Kanzleramt treffen wollen.

Laut Wirtschaftsministerium soll grundsätzlich an der bundeseinheitlichen 1000-Meter-Regel festgehalten werden, die Länder erhalten aber Freiheiten davon abzuweichen. Im Baugesetzbuch soll dies verankert werden. Zugleich soll ein Koordinierungsmechanismus geschaffen werden, mit dem die Länder sich untereinander abstimmen, um ihre jeweiligen Ausbauziele für Wind- oder Solarenergie mit dem 65-Prozent-Ziel für ganz Deutschland abzustimmen.

Das 65-Prozent-Ziel ist Basis für die Klimagesetze und vor allem für den beschlossen Ausstieg aus der Kohleverstromung. Derzeit werden aber kaum noch Windräder an Land gebaut, da die Projekte nur noch wenig Akzeptanz bei Anwohnern haben und durch Klagen verzögert oder gestoppt werden. Windenergie an Land ist bisher das Rückgrat der Energiewende.

(ala/Reuters)
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