Sechs von 18 Punkten abgehakt Bundesregierung räumt Windrad-Hürden aus dem Weg

Berlin · Weil der Ausbau der Windenergie im Schneckentempo voranging, hatte das Wirtschaftsministerium einen Arbeitsplan erstellt. Dazu gehören Maßnahmen, die Anwohner für Windräder erwärmen sollen.

 Windeinergieanlagen in Rees.

Windeinergieanlagen in Rees.

Foto: SL WIndenergie/SL Windenergie

Von den 18 Vorhaben des Aktionsprogramms für mehr Windräder an Land sind nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums inzwischen sechs Punkte komplett abgearbeitet. Drei weitere seien in der Umsetzung und schon sehr weit, zudem würden drei Vorhaben mit der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) angegangen, teilte das Ministerium von Peter Altmaier (CDU) am Dienstag in Berlin mit. Die EEG-Reform soll zum 1. Januar 2021 in Kraft treten.

Den Arbeitsplan zur Stärkung der Windenergie an Land hatte Altmaier im Oktober 2019 vorgelegt, um den stockenden Ausbau der Windkraft an Land voranzubringen. Bis 2030 sollen 65 Prozent des Stroms in Deutschland aus erneuerbaren Energien kommen. Haupthindernisse für den Ausbau sind lange Genehmigungsverfahren, fehlende Flächen sowie Proteste und Klagen von Anwohnern und Naturschützern.

Energieverbände und Klimaschützer hatten immer wieder eine schleppende Umsetzung der Pläne kritisiert. „Bis August 2020 haben wir bei 12 von 18 Maßnahmen geliefert“, teilte das Ministerium nun mit.

Bereits umgesetzt sind unter anderem die Regelung zum Abstand zwischen Wohnsiedlungen und Windrädern sowie eine Regelung, die das Dauer-Blinken von Windrädern nachts auf Zeiten begrenzen soll, in denen sich auch wirklich Flugzeuge nähern. Beides soll die Akzeptanz bei Anwohnern von Windparks erhöhen.

Die geplante finanzielle Beteiligung von Kommunen und Bürgern an Windkraft-Anlagen soll ebenso mit der EEG-Reform geregelt werden wie die geplante regionale Steuerung des Zubaus von Ökostrom-Anlagen, um Engpässe im Stromnetz zu vermeiden. Offen sind unter anderem noch naturschutzrechtliche Regelungen - etwa die Aufnahme eines weiteren Ausnahmegrunds beim Artenschutz für den Ökostrom-Ausbau im Bundesnaturschutzgesetz.

(peng/dpa)
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