Windkraft-Flächenanteil vorgegeben Bundesregierung plant Wind-Abstandsregeln per Gesetz auszuhebeln

Berlin · NRW soll 1,1 Prozent seiner Fläche bis Ende 2026 für Windkraft ausweisen: Die Bundesregierung plant offenbar, Hürden für den Ausbau der Windenergie einzureißen und die Abstands-Regelungen der Länder dafür auszuhebeln.

 Windräder in einem der führenden Windenergie-Bundesländer: Brandenburg.

Windräder in einem der führenden Windenergie-Bundesländer: Brandenburg.

Foto: dpa/Patrick Pleul

Mit dem Gesetzespaket, das unserer Redaktion vorlag, sollen rund zwei Prozent der Fläche Deutschlands für Windräder reserviert werden. Um dies durchzusetzen, soll nicht nur Planungs- und Baurecht, sondern auch das Naturschutzgesetz geändert werden. Zwar können die Abstandsregeln für Windräder zu Wohngebäuden dem Vorhaben zufolge zunächst in Kraft bleiben. Verfehlt ein Bundesland aber seine Flächenvorgaben, werden diese Regelungen hinfällig. Regierungskreisen zufolge soll das Vorhaben noch am Mittwoch auf den Weg gebracht, noch im Juni vom Kabinett gebilligt und in den Bundestag eingebracht werden.

Mit einem schnelleren Ausbau von Windrädern sollen zum einen Klimaziele erreicht werden. Zum anderen soll dies dazu beitragen, unabhängiger von fossilen Energien wie russischem Gas zu werden.

Die Bundesregierung will für die Windkraft an Land gesetzlich verpflichtende Flächenziele vorgeben: Bis 2026 sollen 1,4 Prozent, bis 2032 zwei Prozent der Bundesfläche für Windräder verfügbar sein, wie es in Ministeriumskreisen hieß. Für die einzelnen Länder gelten unterschiedliche Ziele, weil es unterschiedliche Voraussetzungen für den Ausbau der Windenergie gibt. Derzeit sind bundesweit 0,8 Prozent der Landesfläche für Windenergie an Land ausgewiesen, aber nur 0,5 Prozent tatsächlich verfügbar.

In Sachen Abstandsregeln will der Bund die Daumenschrauben anziehen. Dazu soll eine Länderöffnungsklausel reformiert werden. Diese erlaubt es bislang den Ländern, Mindestabstände zur Wohnbebauung von bis zu 1000 Metern festzulegen - für diesen Bereich kann die sogenannte Privilegierung der Windkraftanlagen aufgehoben werden. In Bayern gilt eine noch schärfere Regel, die Landesregierung dort will sie aber aufweichen.

Die Bundesländer sollen künftig im Grundsatz weiter über Mindestabstände entscheiden dürfen - müssen aber sicherstellen, dass sie die Flächenziele erreichen, wie es in den Ministeriumskreisen hieß. Falls sie dies nicht tun, sollen landesspezifische Abstandsregeln nicht angewandt werden dürfen.

(peng/red/dni/dpa/Reuters)
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