Nach der Flutkatastrophe Wer wie viel Hilfe aus dem Wiederaufbaufonds erwarten kann

Service | Berlin · Bis zu 30 Milliarden Euro wollen Bund und Länder für Entschädigungen der Opfer der Flutkatastrophe bereitstellen. Das Kabinett billigte am Mittwoch die entsprechende Formulierungshilfe des Bundesfinanzministeriums zur Einrichtung eines Wiederaufbaufonds. Fragen und Antworten.

 NRW-Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) vor Müllbergen bei einem Besuch im Hochwassergebiet in der Nähe der Gedenkstätte Vogelsang Anfang August.

NRW-Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) vor Müllbergen bei einem Besuch im Hochwassergebiet in der Nähe der Gedenkstätte Vogelsang Anfang August.

Foto: dpa/Rolf Vennenbernd

Wann wird das erste Geld fließen können? Die Formulierungshilfe soll von der großen Koalition am kommenden Mittwoch bei einer Sondersitzung in den Bundestag eingebracht werden, um den Gesetzgebungsprozess zu beschleunigen. Das Parlament soll den Fonds dann endgültig in der ersten Septemberwoche verabschieden, der Bundesrat spätestens am 17. September. Parallel berät die Bundesregierung in diesen Tagen noch abschließend mit den Ländern über eine Aufbauhilfe-Verordnung. Darin sollen die konkreten Entschädigungsregeln insbesondere auch für Härtefälle festgelegt werden. Wenn der Bundesrat Mitte September auch dieser Verordnung zugestimmt hat, können die ersten Entschädigungen beantragt werden.