Details zum Wiederaufbaufonds Flutopfer sollen zu 80 bis 100 Prozent entschädigt werden

Berlin · Gute Nachrichten für Tausende Menschen in den Flutgebieten, die alles verloren haben: Der Bund will sie großzügig entschädigen. Wir erklären, wer bis zu 100 Prozent für ein weggespültes Haus bekommen kann.

Flutkatastrophe in NRW: So sieht es in den Orten einen Monat danach aus
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So sieht es einen Monat nach der Flutkatastrophe in NRW aus

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Foto: dpa/Roberto Pfeil

Tausende Flutopfer in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz sollen aus dem Wiederaufbaufonds von Bund und Ländern ihre Schäden zu 80 bis 100 Prozent ersetzt bekommen. Darauf haben sich die zuständigen Bundesministerien am Donnerstag geeinigt. Nach Informationen unserer Redaktion aus Regierungskreisen wird bei der Auszahlung der Hilfen aus dem geplanten Wiederaufbaufonds keine Bedürftigkeitsprüfung der Eigentums- und Vermögensverhältnisse vorgenommen. Das bedeutet, egal, ob eine Millionärsvilla oder ein kleines Einfamilienhaus von den Wassermassen überflutet oder weggespült wurde, für alle Betroffenen werden im Prinzip die gleichen Kriterien gelten. Allerdings will der Bund darauf achten, dass Hauseigentümer mit einer Elementarversicherung besser gestellt werden als jene ohne. „Derjenige, der jahrelang Versicherungsbeiträge gezahlt hat, darf nicht der Dumme sein“, hieß es dazu. So können Haus- und Wohnungsbesitzer in den Flutgebieten ohne Versicherung „nur“ 80 Prozent ihrer Schäden ersetzt bekommen. Mit Versicherung, die in der Regel Schäden nicht vollständig begleicht, will der Bund die Summen bis auf 100 Prozent ergänzen.

Für Hausbesitzer, deren Wunsch nach einer Elementarversicherung von Versicherungen wegen einer gefährdeten Wohnlage in der Vergangenheit abgelehnt wurde, soll es ebenfalls eine 100-Prozent-Entschädigung geben. Dafür ist ein Härtefallfonds vorgesehen. Bei Autos oder der Inneneinrichtung von Häusern soll der Zeitwert erstattet werden.

Unternehmen und Gewerbetreibenden in den Flutgebieten werden 80 Prozent ihrer Gewinnausfälle für sechs Monate ersetzt. Firmen sollen Mitarbeiter in Kurzarbeit schicken können. Aufgrund von EU-Recht sollen nach der Auszahlung der Entschädigungen „Vor-Ort-Kontrollen von mindestens 5 Prozent aller Begünstigten durchgeführt werden“, wie aus dem unserer Redaktion vorliegenden Gesetzentwurf .für den Fonds hervorgeht.

Aus den Unterlagen ist ersichtlich, dass der Bund im laufenden Jahr 16 Milliarden Euro aus dem 30-Milliarden-Wiederaufbaufonds bereitstellen will. Auf diesen Fonds hatten sich die 16 Ministerpräsidenten in dieser Woche mit Kanzlerin Angela Merkel (CDU) verständigt. Die Länder bekommen 30 Jahre Zeit, um das vom Bund vorgestreckte Geld abzustottern.

Der Gesetzentwurf soll am kommenden Mittwoch vom Bundeskabinett und eine Woche später vom Bundestag beschlossen werden. Die Entschädigungsregeln sind aber nicht Teil des Wiederaufbaugesetzes, sondern werden per Verordnung geregelt. In der Bundesregierung hält man es für denkbar, dass Rheinland-Pfalz oder NRW zusätzlich noch eigene Entschädigungsmöglichkeiten auflegen, um die Bundesangebote zu ergänzen. Noch seien die Beratungen nicht abgeschlossen.

 Bei der Wohnungseinrichtung soll der Zeitwert ersetzt werden.

Bei der Wohnungseinrichtung soll der Zeitwert ersetzt werden.

Foto: dpa/Markus Klümper

Am Mittwoch hatte Kanzleramtsminister Helge Braun (CDU) an einer Videokonferenz mit rund 40 Bürgermeistern und Ortsvorstehern aus dem Ahrtal teilgenommen. Deren Forderung nach einer Sonderwirtschaftszone im Ahrgebiet lehnte Braun nach „Spiegel“-Angaben ab. Er habe auf die umfangreichen Hilfen von Bund und Ländern verwiesen. Die Gemeindechefs berichteten demnach von 8800 zerstörten Häusern im Ahrtal. Von 68 Weinbaubetrieben und Kellereien seien 58 zerstört oder nicht mehr erreichbar.

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