Am 14. März So findet die Landtagswahl in Baden-Württemberg unter Corona-Bedingungen statt

Stuttgart · Am 14. März werden in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz die ersten Landtage unter Corona-Bedingungen gewählt. Wähler können trotz Pandemie ihre Stimme im Wahllokal abgeben – unter besonderen Voraussetzungen.

 Wähler können am 14. März für den Landtag in Baden-Württemberg vor Ort ihre Stimme abgeben – trotz Pandemie.

Wähler können am 14. März für den Landtag in Baden-Württemberg vor Ort ihre Stimme abgeben – trotz Pandemie.

Foto: dpa/Matthias Bein

Warum wird trotz Pandemie vor Ort im Wahllokal gewählt?

Die Wahlen in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz am 14. März sind die ersten Landtagswahlen unter Corona-Bedingungen. Wähler können trotz Pandemie ihre Stimme im Wahllokal abgeben, die Briefwahl ist in allen Ländern nur als alternative Wahl vorgesehen. Da ähnlich wie in den USA auch in Deutschland mitunter der Verdacht auf Manipulation geäußert wird, wandte sich in Baden-Württemberg insbesondere die CDU dagegen und forderte, die Briefwahl solle nicht die Regel werden. Die Bürger können die Unterlagen zur Briefwahl dort wie immer nach Erhalt der Wahlbenachrichtigung anfordern.

Welche Regelungen gelten im Wahllokal?

„Für die Wählerinnen und Wähler, die sich für die Wahl im Wahllokal entscheiden, und vor allem für die rund 80.000 ehrenamtlich tätigen Wahlhelferinnen und Wahlhelfer wollen wir einen möglichst sicheren Wahltag“, sagte der stellvertretende Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl anlässlich der jüngsten Änderung der Corona-Verordnung. Dort wurden Regelungen für den Infektionsschutz bei Wahlen aufgenommen, die auch für Bürgermeisterwahlen und Bürgerentscheide gelten.

Für Wählerinnen und Wähler gilt im Wahllokal die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske oder einer FFP2-Maske. Ausnahmen sind lediglich aufgrund ärztlicher Bescheinigung oder eines sonstigen zwingenden Grundes möglich. Außerdem gilt es, im Wahllokal Abstand zu halten und die Desinfektionsmöglichkeiten zu nutzen. Personen, die Symptome einer Covid-19-Infektion wie Fieber, trockenen Husten oder eine Störung des Geschmacks- oder Geruchssinns aufweisen oder in den letzten zehn Tagen vor der Wahl Kontakt zu einer infizierten Person hatten, dürfen nicht im Wahllokal wählen. Für diese kurzfristig erkrankten oder abgesonderten Personen besteht dann bis 15 Uhr am Wahltag die Möglichkeit, Briefwahl zu beantragen.

Wahlbeobachter müssen ebenfalls eine medizinische Maske oder eine FFP2-Maske tragen, wenn nicht eine der genannten Ausnahmen greift. Personen, die nach diesen Ausnahmen von der Maskenpflicht befreit sind, dürfen sich dann maximal für 15 Minuten im Wahlgebäude aufhalten. Zudem müssen alle Personen, die aufgrund des Öffentlichkeitsgrundsatzes im Wahlgebäude anwesend sind, ihre Daten zur Kontaktnachverfolgung angeben.

Wirkt sich die Pandemie auf den Wahlkampf aus?

Ja – denn der Wahlkampf wird für die Parteien unwägbarer. Wenn Veranstaltungen nicht stattfinden können, werden im Wahlkampf soziale Plattformen und Videoformate entscheidend, um die Wähler anzusprechen. Aber auch weiterhin werden Plakate geklebt und Postwurfsendungen verteilt. Besonders die CDU in Baden-Württemberg setzt stark auf einen datenbasierten Wahlkampf, der jede Zielgruppe mit eigenen Themen und einer speziellen Sprache erreichen soll.

Nicht in den Landtagen vertretene Parteien müssen in jedem Wahlkreis Unterstützerunterschriften sammeln, was nun durch die Pandemie erschwert wurde. In Baden-Württemberg mussten die Kleinparteien eine Klage vor dem Verfassungsgerichtshof anstrengen, um das Quorum auf 75 Unterschriften zu senken.

Ist eine niedrigere Wahlbeteiligung zu erwarten?

Nein, zu einer niedrigeren Wahlbeteiligung führt die Pandemie jedoch nicht gezwungenermaßen: So lag sie bei der Oberbürgermeisterwahl im November 2020 in Stuttgart bei 44,7 Prozent, was laut Landesstatistikamt ein normaler Wert bei einer solchen Wahl ist.

Warum wird die Landtagswahl nicht verschoben?

Verschoben werden kann die Landtagswahl in Baden-Württemberg, anders als in Thüringen, nicht: Denn für den baden-württembergischen Landtag endet die Legislaturperiode. Eine Verschiebung ist durch Fristen, die in der Verfassung festgeschrieben sind, nach geltender Rechtslage nicht möglich.

(bora/AFP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort