Bund gegen eigenes NPD-Verbotsverfahren Wie es jetzt weitergeht

Berlin · Es sickerte bereits durch, jetzt ist es offiziell: Die Bundesregierung wird keinen eigenen Antrag auf ein NPD-Verbotsverfahren stellen. Doch was bedeutet das für den Antrag der Bundesländer? Und welche Rolle kann das Parlament noch spielen? Wir beantworten die wichtigsten Fragen.

NPD-Verbotsantrag - ein riskantes Unterfangen
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NPD-Verbotsantrag - ein riskantes Unterfangen

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Lange hatten die Bundesländer auf die Entscheidung der Bundesregierung gewartet. Nun ist die Enttäuschung groß. NRW-Innenminister Ralf Jäger (SPD) sagt, die schwarz-gelbe Regierung schiebe die Verantwortung auf die Länder ab.

Was hat das schwarz-gelbe Kabinett genau beschlossen?

Die Regierung hält einen eigenen Verbotsantrag nicht für nötig. Sie will allerdings die Bundesländer bei dem Verfahren unterstützen, etwa bei der weiteren Sammlung von belastenden Belegen gegen die rechtsextreme Partei. Laut der Beschlussvorlage will die Regierung auch künftig alles Erforderliche tun, um Rechtsextremismus politisch zu bekämpfen.

Was bedeutet die Entscheidung für den Antrag der Länder?

Formal reicht der Antrag eines Verfassungsorgans. Allerdings hätten es die Länder gern gesehen, wenn Regierung, Länder und Parlament gemeinsam gehandelt hätten, um dem Verfahren für die äußere Wahrnehmung mehr Gewicht zu geben.

Warum unterstützt das Kabinett nicht den Antrag der Länder?

Es gibt Zweifel, ob es tatsächlich gelingen kann, ein NPD-Verbot durchzusetzen. Denn vor zwölf Jahren waren Parlament, Regierung und Bundesrat schon einmal mit einem Antrag gescheitert, weil Informanten des Verfassungsschutzes auch in der Führungsebene der Partei tätig waren. FDP und Union warnen davor, dass insbesondere ein gescheitertes Verfahren der Partei Aufschwung geben könnten.

Auch Rechtsexperten haben ihre Zweifel, ob es diesmal tatsächlich gelingen kann, ein Verbot in Karlsruhe zu erreichen, weil die Hürden in Deutschland und Europa sehr hoch sind. Es ist etwa fraglich, was genau der Partei zugeordnet werden kann. Verfassungsfeindliche Bestrebungen einzelner Parteianhänger reichen nicht aus.

Warum stellen die Länder überhaupt einen Verbotsantrag?

Die rechtsextreme NPD profitiert von der staatlichen Parteienfinanzierung. Laut Bundestagsverwaltung kassierte sie 2012 insgesamt 1,436 Millionen Euro. Der Anspruch auf dieses Geld fiele mit einem Verbot weg. Auch würden die Parteistrukturen aufgelöst, und die Partei würde ihre Mandate in den Landtagen von Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern verlieren.

Worauf stützen sich die Länder mit ihrem Antrag?

Die Länder, die bereits im Dezember vergangenen Jahres ihren Antrag einreichten, stützen sich auf eine "sorgfältig zusammengestellte Materialsammlung", wie Ralf Jäger in seiner Mitteilung an diesem Mittwoch noch einmal betonte. "Diese enthält auf über 1000 Seiten zahlreiche aktuelle Belege dafür, dass die NPD aggressiv-kämpferische gegen unsere freiheitlich demokratische Grundordnung vorgeht", so Jäger.

Gibt es Skepsis hinsichtlich des Materials?

Ja, nach wie vor besteht die Frage, ob tatsächlich alle V-Männer insbesondere in der Führungsebene der Partei ausgeschaltet wurden, sodass das Beweismaterial tatsächlich auch vor Gericht Bestand haben kann. Innenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) etwa, ein Gegner eines Verbotsverfahrens, verweist gern darauf, dass die Innenminister der Länder bislang eine Unterschrift verweigerten, mit der sie garantierten, dass die Dokumente ohne Mitwirkung der Informanten in der Partei zustande gekommen sind.

Was wird das Parlament machen?

Der Bundestag wird nach der Osterpause darüber entscheiden, ob es einen eigenen Verbotsantrag einbringt. Allerdings ist damit kaum zu rechnen, da sich die schwarz-gelbe Regierung, die entsprechend im Bundestag die Mehrheit hat, bereits festgelegt hat. Es wird aber damit gerechnet, dass die die SPD einen eigenen Antrag auf ein Verbotsverfahren im Parlament einbringt. Auch die Linksfraktion befürwortet dies. Skepsis gibt es allerdings nicht nur mehrheitlich bei Union und FDP, sondern auch die Grünen sind in der Frage gespalten.

mit Agenturmaterial

(das)
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