Neues Wind-an-Land-Gesetz Wie die Bundesregierung den Windkraftausbau anschieben will

Analyse | Berlin · Die Bundesregierung will der Windkraft an Land einen kräftigen Schub geben und nimmt dafür die Bundesländer in die Pflicht. Das Kabinett beschloss am Mittwoch einen Gesetzentwurf, der für jedes einzelne Bundesland vorgibt, wie viel Fläche es künftig für neue Windkraftanlagen zur Verfügung stellen muss. Dazu die wichtigsten Fragen und Antworten.

 Bauministerin Klara Geywitz, Umweltministerin Steffi Lemke und Wirtschaftsminister Robert Habeck stellten das Windkraft-Ausbau-Paket vor.

Bauministerin Klara Geywitz, Umweltministerin Steffi Lemke und Wirtschaftsminister Robert Habeck stellten das Windkraft-Ausbau-Paket vor.

Foto: dpa/Britta Pedersen

Welches Ziel verfolgt die Bundesregierung mit dem Wind-an-Land-Gesetz? Im Kern geht es darum, den Ausbau der Öko-Energien zu beschleunigen. Die Bundesregierung hat das Ziel ausgegeben, dass bis 2030 satte 80 Prozent der Stromversorgung aus erneuerbaren Energien kommen soll. Zum Vergleich: Im ersten Quartal dieses Jahres lag der Anteil der Öko-Energie im Stromsektor erst bei rund 47 Prozent, das ist sogar ein Rückgang im Vergleich zu 2020. Um diesen Anteil nach oben zu treiben, spielen Windräder an Land eine wichtige Rolle. Konkret sollen bis 2032 zwei Prozent der Gesamtfläche Deutschlands für die Windkraft ausgewiesen sein, in einem Zwischenschritt sollen bis 2026 bereits 1,4 Prozent erreicht sein. Die Umsetzung ist Sache der Bundesländer. Derzeit sind für Windenergie nur 0,8 Prozent der Bundesfläche ausgewiesen, tatsächlich genutzt werden 0,5 Prozent.