Innenminister fordern Gesetzesänderung Wie der Staat die NPD mitfinanziert

Berlin (RPO). Weil ein NPD-Verbot kaum zu machen ist, wollen die Innenminister den Rechtsextremen den Geldhahn zudrehen. Doch solange die NPD nicht verboten ist, hat sie Anspruch auf staatliche Gelder. Deshalb wollen die Minister wenigsten die Förderung rechtsextremer Vereine und Stiftungen beenden.

Allein für das Jahr 2006 erhielt die NPD knapp 1,38 Millionen Euro an Wahlkampfkostenerstattung. Für jede Stimme, die die Rechtsextremen bei einer Wahl erhalten haben, bekommen sie ebenso wie die anderen Parteien jährlich 0,70 Euro.

Hinzu kommen 38 Cent für jeden Euro, den sie als Mitglieds- oder Mandatsträgerbeiträge erhalten haben. Voraussetzung ist lediglich, dass bei einer Bundestags- oder Europawahl 0,5 Prozent oder bei einer Landtagswahl ein Prozent erreicht wurde - was für die NPD keine allzu große Hürde ist. Hinzu kommen für die NPD noch die Gelder, die ihre Landtagsfraktionen in Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern erhalten. Sie belaufen sich auf insgesamt über zwei Millionen Euro.

Unklar ist hingegen, inwieweit auch rechtsextreme Vereine und Stiftungen derzeit staatlich gefördert werden. Eine Gesetzesänderung soll nun aber unterbinden, dass es eine solche Förderung überhaupt gibt. Akut werden könnte das in Sachsen. Dort hat die NPD für ihr "Bildungswerk für Heimat und nationale Identität" Fördergelder beantragt, die sie nach geltender Gesetzeslage beanspruchen könnte, wenn sie 2009 den Wiedereinzug in den Landtag schafft.

"Bildungswerk" soll keine Förderung erhalten

In Dresden wird jetzt darüber nachgedacht, wie dem "Bildungswerk" die öffentliche Förderung verweigert werden kann, sollte der NPD der Wiedereinzug ins Landesparlament tatsächlich gelingen.

Eine gesetzliche Neuregelung könnte so gestaltet werden, dass Organisationen mit verfassungsfeindlichen Bestrebungen die Gemeinnützigkeit verwehrt wird. Dafür könnte die Abgabenordnung neu gefasst werden, die die Gemeinnützigkeit regelt. Eine andere Möglichkeit wäre es, in den Ländern Verfahrensrichtlinien zum Umgang mit Förderanträgen von Rechtsextremen zu erlassen.

Die Erfolgsaussichten für eine Neuregelung stehen offenbar nicht schlecht. So hält der Hamburger Staatsrechtler Hans Peter Bull eine Gesetzesänderung für verfassungsfest: "Wenn die Hürden für alle Parteien angehoben würden, dann wäre dies ein möglicher Weg", hatte Bull bereits in einem Interview im Oktober gesagt.

Länder streiten: Neuregelung nötig?

Doch innerhalb der Länder war zunächst umstritten, inwieweit in dieser Frage überhaupt Handlungsbedarf besteht. Das Land Niedersachsen etwa nimmt für sich in Anspruch, bereits jetzt die Gemeinnützigkeit zu verwehren, wenn eine Stiftung verfassungsfeindliche oder extremistische Bestrebungen verfolgt. Dafür erstellt der Landesverfassungsschutz jedes Jahr einen Bericht für das Finanzministerium, in dem die entsprechenden Organisationen aufgeführt werden.

Berlins Innensenator Ehrhart Körting (SPD) stieß mit seinem Vorstoß für neue gesetzliche Regeln zur Kürzung der Finanzmittel für die NPD auf geteilte Reaktionen in der CDU. Während sich der hessische Innenminister Volker Bouffier am Donnerstag dem Vorschlag anschloss, reagierte sein niedersächsischer Kollege Uwe Schünemann skeptisch.

"Wir unterstützen jede Forderung, wenn es darum geht, extremistische Organisationen nicht mit Steuergeld in irgendeiner Weise zu unterstützen", sagte Schünemann im rbb-radioeins, fügte aber hinzu: "Wir müssen nur sehen, ob es wirklich notwendig ist, noch etwas Neues auf den Weg zu bringen."

Keine Mehrheit für neues NPD-Verbotsverfaren

Für ein neues NPD-Verbotsverfaren wird es bei der Innenminister-Konferenz dagegen voraussichtlich keine Mehrheit geben. Die Minister der Union haben bereits deutlich gemacht, dass sie wegen mangelnder Erfolgsaussichten dagegen sind. Schünemann forderte ein Ende der Debatte darüber. "Denn das spielt nur der NPD in die Hände", sagte er dem NDR. Der CDU-Politiker verwies darauf, dass man vor einem Verbotsantrag alle V-Leute des Verfassungsschutzes aus der NPD abziehen müsste. "Und das ist völlig kontraproduktiv", sagte der CDU-Politiker.

Ein erstes Verbotsverfahren war 2003 gescheitert, weil ein Teil des von Bundesregierung, Bundesrat und Bundestag vorgelegten Beweismaterials auf Informationen von V-Leuten basierte. Die SPD-Innenminister wollen trotzdem einen neuen Anlauf prüfen und haben bereits eine Arbeitsgruppe eingesetzt, um neues Material zu sammeln.

(afp)
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