Integrationsbeauftragte Widmann-Mauz „Begrenzung der Asylzahlen erreichen wir nicht durch Änderung des Grundgesetzes“

Berlin · Die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, Annette Widmann-Mauz hat sich gegen eine Änderung des Asylrechts im Grundgesetz ausgesprochen.

 Annette Widmann-Mauz (Archivbild).

Annette Widmann-Mauz (Archivbild).

Foto: dpa/Soeren Stache

„Eine Begrenzung der Asylzahlen erreichen wir nicht durch eine Änderung des Grundgesetzes, sondern indem wir Fluchtursachen bekämpfen, gemeinsam mit unseren Partnern an einem solidarischen Asylsystem arbeiten und eine faire Lastenverteilung in Europa vorantreiben“, sagte Widmann-Mauz unserer Redaktion. „Unsere Geschichte mahnt uns, das Grundrecht auf Asyl nicht in Frage zu stellen.“

Die CDU-Politikerin betonte, das Flüchtlingsrecht sei mittlerweile fast komplett durch europäisches Recht und die Genfer Flüchtlingskonvention geregelt. Gerade einmal ein Prozent aller Asylsuchenden würden noch nach deutschem Asylrecht anerkannt, das sind in diesem Jahr 2403 Personen. „Schwierigkeiten bei der Abstimmung in Europa liegen nicht am deutschen Grundrecht auf Asyl, sondern daran, dass sich einige EU-Staaten mit der Umsetzung europäischer Regeln schwer tun“, sagte die Integrationsbeauftragte.

(qua)
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