Angeklagter Tauss in der Defensive Widersprüche im Kinderporno-Prozess

Karlsruhe (RPO). Derehemalige SPD-Bundestagsabgeordnete Jörg Tauss beteuert im Kinderpornografie-Prozess vor dem Landgericht Karlsruhe weiterhin seine Unschuld. Tauss zeigte sich trotz der schweren Vorwürfe zunächst noch recht aufgeräumt. Erst am Nachmittag geriet Tauss in die Defensive und rang immer öfter mit den Händen.

Karlsruhe (RPO). Der ehemalige SPD-Bundestagsabgeordnete Jörg Tauss beteuert im Kinderpornografie-Prozess vor dem Landgericht Karlsruhe weiterhin seine Unschuld. Tauss zeigte sich trotz der schweren Vorwürfe zunächst noch recht aufgeräumt. Erst am Nachmittag geriet Tauss in die Defensive und rang immer öfter mit den Händen.

Beklemmend und verstörend wirkte bereits die Anklageverlesung, in der die Dimension von realer sexueller Gewalt gegen Kinder deutlich wurde. Akribisch und tabellarisch beschrieb Staatsanwältin Stephanie Egerer-Uhrig in Kurzform nahezu jedes der insgesamt rund 300 Bilder und Videos, die auf Tauss' Handy gespeichert waren.

Einer der beiden Verteidiger von Tauss, Michael Rosenthal, sagte danach, die Vielzahl der Fälle beeindrucke natürlich, doch hätte man das Ganze auch straffen können. "Ohne Verlust an Präzision hätte sich durchaus die eine oder andere Zusammenfassung angeboten", sagte Rosenthal. Denn letztlich gehe es doch nur um die Frage, ob Tauss das Material in seiner Funktion als Abgeordneter besitzen durfte oder nicht. "Hopp oder Topp", sagte Rosenthal.

Tauss hatte unter dem Pseudonym "Werner" telefonische Kontakte zu mehreren Personen hergestellt, um an kinderpornografisches Material zu gelangen. Über eine Schwulen-Hotline hatte er sich der Kinderporno-Szene zu nähern versucht. Ihm sei es dabei allein um "Erkenntnisgewinn für meine Tätigkeit als Abgeordneter" gegangen, betonte er. Seine "Recherche" habe über sein "Ersatzhandy" stattgefunden.

Um dieses Mobiltelefon, auf dem die Kinderporno-Dateien gefunden wurden, rankten sich dann die ersten augenfälligen Widersprüche. Die Staatsanwältin fragte Tauss, ob er einen "Begrüßungstext" auf seinem Ersatzhandy aufgesprochen hatte.

Als Tauss zögerte, präsentierte sie eine "Auswertung" des Handys: "Demnach lautet der Begrüßungstext 'Hallo Werner"", sagte die Staatsanwältin. Tauss stutzte. Das könne er sich nicht erklären. Was das bedeuten könnte, wurde vor Gericht nicht weiter erhellt. Der bis zum 28. Mai terminierte Prozess wird am Donnerstag fortgesetzt. Insgesamt sollen neun Zeugen vernommen werden.

(DDP/nbe)
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