Streit um Paragraph 219a Scharfe Kritik an Kompromiss zu Werbeverbot für Abtreibungen

Berlin · Im Streit um Paragraph 219a ist eine erste Einigung gefunden, ein Ende ist jedoch noch nicht in Sicht. Der Kompromiss wird von Kirchen und Verbänden teils gelobt, teils als unzureichend kritisiert. Im neuen Jahr sollen die Beratungen weitergehen.

 Demonstrantinnen fordern vor dem Amtsgericht in Gießen die Abschaffung des Paragraphen 219a des Strafgesetzbuches (Archivbild).

Demonstrantinnen fordern vor dem Amtsgericht in Gießen die Abschaffung des Paragraphen 219a des Strafgesetzbuches (Archivbild).

Foto: dpa/Boris Roessler

Mit der Einigung auf mehr Informationsmöglichkeiten zu Schwangerschaftsabbrüchen hat die Regierung ihren Streit über das Werbeverbot für Abtreibungen entschärft, aber noch lange nicht überwunden. Aus den Reihen von SPD, Gewerkschaften und Verbänden wurde das am Mittwochabend vorgelegte Papier zu Ergänzungen des umstrittenen Strafrechtsparagrafen 219a als unzureichend kritisiert.

Danach ist geplant, dass staatliche Stellen wie Bundesärztekammer und Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung beauftragt werden, Informationen über Ärzte und medizinische Einrichtungen aufzulisten, die Abtreibungen vornehmen. Die SPD hatte ursprünglich die Streichung des 219a verlangt. Auch FDP, Grüne und Linke sind dafür. Die neue CDU-Vorsitzende Annegret Kramp-Karrenbauer schrieb auf Twitter: „Der Schutz des Lebens, ungeborenes und geborenes, hat für die CDU überragende Bedeutung.“ Deshalb sei es gut, dass das Werbeverbot bleibe.

Ärzte sehen in den geplanten – ihrer Ansicht nach aber schon jetzt möglichen – Listen die Gefahr, dass sie von Abtreibungsgegnern an den Pranger gestellt werden. Da die Strafandrohung von zwei Jahren Gefängnis für Werbung bestehen bleiben soll, befürchten viele ferner eine Kriminalisierung ihrer Tätigkeit. Gerichte hatten Ärzte verurteilt, die auf ihrer Website darüber informierten, dass sie Abtreibungen vornehmen. Die Menschenrechtsorganisation Terre des Femmes mahnte, Informationen über medizinische Rahmenbedingungen von Abtreibungen dürften nicht als Werbung verunglimpft werden.

Die Kirchen unterstützen den Kompromiss. Die Evangelische Kirche hält es bei Beibehaltung des Werbeverbots für richtig, dass Frauen sich umfassend über Abtreibungen informieren können. Das könne allerdings auch durch eine entsprechende Ergänzung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes erreicht werden, sagte der Bevollmächtigte des Rates der EKD, Martin Dutzmann, unserer Redaktion. Der Leiter des Katholischen Büros Berlin, Karl Jüsten, erklärte, die Entscheidung sei ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer Lösung. Die genauen gesetzlichen Änderungsvorschläge müssten aber noch abgewartet werden. Darüber wollen Union und SPD entgegen ursprünglicher Planungen nicht mehr in diesem Jahr, sondern mit mehr Zeit Anfang 2019 beraten.

(kd)
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