CDU Weiterentwicklung des Staatsbürgerschaftsrechts vorstellbar

Berlin · Die CDU sieht in den Koalitionsverhandlungen mit der SPD noch Lösungsmöglichkeiten beim schwierigen Streitthema Staatsbürgerschaftsrecht. Eine von der SPD geforderte generelle doppelte Staatsbürgerschaft lehnte der CDU-Rechtsexperte Günter Krings weiterhin ab.

Es gebe aber "Möglichkeiten der behutsamen Fortentwicklung, ohne gleich grundlegende Prinzipien des Staatsbürgerschaftsrechts umstoßen zu müssen", sagte Krings der Deutschen Presse-Agentur. So sollten sich Betroffene später ohne bürokratische Hindernisse auch wieder umentscheiden können.

"Wer sich mit 23 für die türkische und gegen die deutsche Staatsbürgerschaft entschieden hat, der soll sein Leben lang in der Lage sein können, zur deutschen Staatsbürgerschaft zurückzukehren", sagte Krings. In der Verhandlungsgruppe Innen und Recht hatten Union und SPD keine gemeinsame Position gefunden. Im Fokus steht das im Jahr 2000 eingeführte Optionsmodell. Wer in Deutschland geboren ist und ausländische Eltern hat, bekommt demnach auch die deutsche Staatsangehörigkeit, muss aber bis zu seinem 23. Geburtstag zwischen dem deutschen Pass und dem seiner Eltern wählen.

In der ebenfalls strittigen Frage der Vorratsdatenspeicherung beharrte Krings auf einer Umsetzung in Deutschland. Er habe nichts dagegen, später über höhere, europaweit verbindliche Datenschutzstandards und eine Reduzierung der Mindestspeicherdauer von sechs Monaten zu sprechen. "Aber erst in einem zweiten Schritt nach der verfassungskonformen Umsetzung der Richtlinie."

Mit Blick auf den gefundenen Kompromiss zu gleichgeschlechtlichen Partnerschaften sagte Krings, dies sei "keine Aussage zugunsten eines vollen Adoptionsrechts von Lebenspartnerschaften". Die schwarz-rote Arbeitsgruppe hatte sich auf die interpretationsfähige Formulierung verständigt, man wolle darauf hinwirken, dass "Diskriminierungen in allen gesellschaftlichen Bereichen beendet werden".

(dpa)
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